Die politisch-ideologische Diversion ist ein zentraler Begriff aus der Terminologie kommunistischer Staatssicherheitsdienste, der sowohl die ideologischen Einflüsse des Westens auf die Gesellschaften des kommunistischen Machtbereichs als auch politisch und ideologisch abweichendes Denken in diesen Gesellschaften bezeichnet, das grundsätzlich auf diese äußeren Einwirkungen zurückgeführt wurde. Der Begriff entstand 1956/57 in der DDR, als Ulbricht in der Auseinandersetzung mit den Anhängern einer inneren Liberalisierung neue Feindmethoden der ideologischen "Aufweichung und Zersetzung" zu erkennen glaubte. Im Februar 1958 wurden diese von der Leitung der MfS zunächst als ideologische Diversion definiert.
In einem Gespräch mit dem stellvertretenden KfS-Vorsitzenden Leonid Schebarschin vom April 1989 beklagte Minister Mielke die Auflösung des "sozialistischen Lagers".
Dokument, 41 Seiten
Der ehemalige Chef der Spionageabteilung HV A, Markus Wolf, äußerte sich im November 1989 zu einer möglichen Neuausrichtung des Ministeriums für Staatssicherheit.
Dokument, 5 Seiten
In dieser Dienstanweisung führte Minister Erich Mielke aus, wie das MfS die "politisch-ideologische Diversion" unter Jugendlichen bekämpfen soll. Westliche Lebensart und Musik sah er als verdeckten Angriff auf die sozialistische Gesellschaft.
Dokument, 28 Seiten
In einer "Information" fasste die Staatssicherheit die wichtigsten Ergebnisse ihrer Untersuchung über oppositionelle Gruppen in der DDR zusammen. Das Papier diente vor allem als Grundlage, um die 1. Sekretäre der SED-Bezirksleitungen zu informieren.
Dokument, 18 Seiten
Willi Opitz, von 1985 bis 1989 Rektor an der Juristischen Hochschule des MfS Potsdam (JHS), promovierte im Jahr 1976 gemeinsam mit fünf anderen Stasi-Offizieren an der JHS. In ihrer Dissertation beschäftigten sich die Promovenden mit der IM-Arbeit der Stasi.
Dokument, 363 Seiten
Gerhard Neiber und Heinz Treffehn untersuchen in ihrer Dissertation die Planung der "politisch-operativen" Abwehrarbeit in den verschiedenen Dienststellen des Ministeriums für Staatssicherheit.
Dokument, 298 Seiten