Der Neonazi-Überfall auf die Zionskirche im Herbst 1987 machte die Skinhead-Szene in der DDR einer breiteren Öffentlichkeit bekannt. Die Stasi verstärkte nun ihre Maßnahmen gegen die rechtsextreme Subkultur und überprüfte in regelmäßigen Abständen deren Wirkung.
Dokument, 6 Seiten
Urteil gegen zwei Jugendliche, die im Herbst 1965 mit Flugblättern zu einer Protestdemonstration in Leipzig gegen das zuvor erlassene "Beatverbot" aufgerufen hatten. Der Bezirk Leipzig hatte 44 von 49 Beatgruppen die Spielerlaubnis aberkannt.
Dokument, 10 Seiten
Das VIII. Turn- und Sportfest der DDR im Jahr 1987 war nicht nur eine Leistungsshow des Sports, sondern diente auch der politischen Inszenierung "sozialistischer Körperkultur". Der Film verdeutlicht dies anhand von Stadion-Aufnahmen und einer Rede von Stasi-Minister Erich Mielke.
Video, 10 Minuten, 37 Sekunden
Bis heute liegt das Hans-Zoschke Stadion in direkter Nachbarschaft zur ehemaligen Stasi-Zentrale in Berlin-Lichtenberg. Dort hat der Sportverein SV Lichtenberg 47 seine Heimat. Die enge Bebauung des Stasi-Areal Mitte der 70er und der trotzdem steigende Platzbedarf des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) sorgte dafür, dass die Stasi ihre Lichtenberger Zentrale auf das Gelände des angrenzenden Stadions ausdehen wollte. Doch eine Übernahme war nicht ohne Weiteres möglich.
Dokument, 3 Seiten
Die Stasi verhaftete den Schriftsteller Jürgen Fuchs am 19. November 1976 formal wegen des Verdachts auf "staatsfeindliche Hetze" in seinen literarischen Texten. Ein Gutachten, unter anderem von der als IM für die Stasi tätige DDR-Literaturprofessorin Anneliese Löffler, sollte Fuchs’ "Angriffe" auf die DDR in seinen Werken nachweisen.
Dokument, 18 Seiten
Wegen seiner SED-kritischen Texte geriet der Schriftsteller Jürgen Fuchs Anfang der 70er-Jahre immer mehr in den Fokus der Stasi. 1975 richtete er sich mit einem offenen Brief an die in Weimar tagende Kulturkonferenz der Jugendorganisation Freie Deutsche Jugend (FDJ). Darin protestierte Fuchs gegen Auftrittsverbote und ähnliche Maßnahmen, die ihn und andere Literatinnen und Literaten vom öffentlichen Vortrag ihrer Werke abhalten sollten.
Dokument, 2 Seiten