1960 befahl Erich Mielke, das gesamte MfS auf die Bekämpfung der Republikflucht auszurichten. Die Zentrale Informationsgruppe fasste entsprechende Maßnahmenvorschläge zusammen.
Dokument, 9 Seiten
Werner Teske wurde am 6. Mai 1981 wegen Spionage im besonders schweren Fall und vorbereiteter Fahnenflucht im schweren Fall angeklagt.
Dokument, 12 Seiten
Im Juni 1981 wurde Werner Teske wegen Spionage und vorbereiteter Fahnenflucht zum Tode verurteilt. Das MfS schlug in einer Stellungnahme vor, von einer Begnadigung abzusehen.
Dokument, 2 Seiten
Der 1. Militärstrafsenat des Obersten Gericht der DDR verurteilte Werner Teske am 11. Juni 1981 wegen "schwerster Verbrechen gegen die Sicherheitsinteressen" der DDR zum Tode. Für den Richter spielte es bei der Urteilsfindung keine Rolle, dass Teske die Fahnenflucht nicht begangen hatte.
Dokument, 12 Seiten
Eine wichtige Aufgabe des MfS im Bereich der Sportpolitik war es, "Republikfluchten" von Spitzensportlern zu verhindern. Die Maßnahmen dazu bündelte die Stasi unter dem Titel "Sportverräter".
Dokument, 5 Seiten