Nachdem im Herbst 1965 für den Bezirk Leipzig ein Verbot von Beatmusik spielenden "Laienkapellen" erlassen wurde, riefen zwei Jugendliche mit Flugblättern zu einer Protestdemonstration auf. Die Stasi leitete Ermittlungen ein, bei denen sie Flugblätter und deren Fundorte untersuchen ließ. Auch der für die Herstellung genutzte Kinderstempelkasten wurde von der Geheimpolizei fotografiert.
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Nachdem im Herbst 1965 für den Bezirk Leipzig ein Verbot von Beatmusik spielenden "Laienkapellen" erlassen wurde, riefen zwei Jugendliche mit Flugblättern zu einer Protestdemonstration auf. Die Stasi leitete Ermittlungen ein, bei denen sie Flugblätter und Fundorte untersuchen ließ. Nachdem die Urheber gefunden waren, wurden diese vom Staatsanwalt des Bezirkes Leipzig wegen Aufforderung zur Zusammenrottung angeklagt.
Dokument, 7 Seiten
Urteil gegen zwei Jugendliche, die im Herbst 1965 mit Flugblättern zu einer Protestdemonstration in Leipzig gegen das zuvor erlassene "Beatverbot" aufgerufen hatten. Der Bezirk Leipzig hatte 44 von 49 Beatgruppen die Spielerlaubnis aberkannt.
Dokument, 10 Seiten