Im thüringischen Sömmerda entlud sich am 17. Juni 1953 der aufgestaute Unmut von Arbeitern des VEB Rheinmetall. Die Bilder zeugen vom Ausmaß der Ereignisse.
7 Fotografien
Am 23. Oktober 1956 forderten Studenten der Budapester Universitäten auf einer Großdemonstration bürgerliche Freiheitsrechte, ein parlamentarisches Regierungssystem und nationale Unabhängigkeit. Sie bekundeten damit ihre Sympathie für einen Arbeiteraufstand in Polen drei Monate zuvor. Zudem verlangten die Demonstranten die Rückkehr von Imre Nagy als Ministerpräsident. Er hatte das Land von 1953 bis 1955 regiert und dabei einige Reformen angestoßen.
10 Fotografien
Am 17. Juni 1953 geriet Ernst Jennrich in Magdeburg eher zufällig in die Menschenmenge am Gefängniskomplex und kam an einen Karabiner, mit dem er zwei Schüsse abfeuerte. Trotz geringer Beweislast verurteilte ihn das Bezirksgericht wegen Mordes an einem Wachmann zum Tode.
Dokument, 4 Seiten
Erich Mielke machte in einem Bericht vom 30. März 1970 die Volkspolizei dafür verantwortlich, dass Menschen beim Besuch Willy Brandts in Erfurt die Absperrungen durchbrechen konnten.
Dokument, 17 Seiten
Die Stasi dokumentierte die erste genehmigte Demonstration während der Friedlichen Revolution.
12 Fotografien
In Teterow versammelten sich während des Volksaufstandes Demonstranten vor dem örtlichen Gefängnis. Die Rote Armee beendete den Aufruhr und die Stasi griff hart durch.
Dokument, 7 Seiten
Weil er während einer Streikkundgebung in Groß Dölln während des Volksaufstandes einen Parteisekretär von einem Tisch stieß, wurde ein Autolackierer durch die Staatssicherheit inhaftiert.
Dokument, 1 Seite
In der Kreisstadt Niesky führte der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen auf den Straßen. Als "Haupträdelsführer" galt der selbstständige Fotograf Lothar Markwirth. Die Staatssicherheit vernahm ihn zwei Tage später erstmals.
Dokument, 6 Seiten
Hauptschauplatz des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 in Magdeburg war der Stadtteil Sudenburg. Hier befanden sich neben der Haftanstalt und dem Untersuchungsgefängnis der Staatssicherheit auch das Bezirksgericht und die Bezirksbehörde der Volkspolizei (BDVP).
5 Fotografien
Ernst Jennrich geriet dort eher zufällig in die Menschenmenge am Gefängniskomplex und kam an einen Karabiner, mit dem er zwei Schüsse abfeuerte. Das Oberste Gericht der DDR forderte später die Todesstrafe für die ihm vorgeworfene Ermordung eines Wachmanns.
Dokument, 7 Seiten
Am 17. Juni 1953 in Magdeburg geriet Ernst Jennrich eher zufällig in die Menschenmenge am Gefängnis und kam an einen Karabiner, mit dem er zwei Schüsse abfeuerte. Dafür wurde er zum Tode verurteilt. Einer der Schöffen kritisierte das Urteil und wies auf Unstimmigkeiten in den Zeugenaussagen hin.
Dokument, 1 Seite
Am 17. Juni 1953 geriet der 42-jährige Ernst Jennrich eher zufällig an einen Karabiner. Die zwei Schüsse, die er damit abgab, sollen einen Gefängniswärter tödlich getroffen haben. Ungeachtet der unklaren Beweislage wurde Jennrich zum Tode verurteilt.
Dokument, 1 Seite