Hauptschauplatz des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 in Magdeburg war der Stadtteil Sudenburg. Ernst Jennrich geriet dort eher zufällig in die Menschenmenge am Gefängniskomplex und kam an einen Karabiner, mit dem er zwei Schüsse abfeuerte. Trotz unsicherer Beweislage wurde Jennrich zum Tode verurteilt.
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Am 17. Juni 1953 geriet der 42-jährige Ernst Jennrich eher zufällig an einen Karabiner. Die zwei Schüsse, die er damit abgab, sollen einen Gefängniswärter tödlich getroffen haben. Ungeachtet der unklaren Beweislage wurde Jennrich zum Tode verurteilt. DDR-Präsident Wilhelm Pieck lehnte ein Gnadengesuch ab.
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Am 4. und 5. Dezember 1989 besetzten mutige Bürgerinnen und Bürger etliche Bezirks- und Kreisämter des neu gegründeten Amts für Nationale Sicherheit. Vorausgegangen waren Gerüchte über die Vernichtung von Akten. AfNS-Chef Wolfgang Schwanitz befahl zunächst den Dienststellen in einem Telegramm, die Besetzungen zu verhindern.
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Vor dem Marstall in Berlin sammelten sich im Oktober 1983 Lindenberg-Fans, um einen Blick auf ihr Idol zu erhaschen. Hier wurden ihre Hoffnungen erfüllt.
1 Fotografie
Am 17. Juni 1953 stürmten Demonstranten die SED-Bezirksleitung Halle. Die Funktionäre schlossen sich aus Angst in ihren Büros ein. Ein Trupp der Kasernierten Volkspolizei sollte das Gebäude wieder unter Kontrolle bringen – und scheiterte daran.
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Zusammenfassender Bericht vom 17. Juni 1953 über die Ereignisse in Berlin und den übrigen Bezirken in der DDR. Die Stasi schilderte darin den Verlauf der Entwicklungen des Aufstandes. Außerdem informierte sie über die Erstürmung von öffentlichen Gebäuden, wie Gefängnissen, SED-Bezirksleitungen und MfS-Kreisdienststellen.
Dokument, 15 Seiten
Weil er während einer Streikkundgebung in Groß Dölln während des Volksaufstandes einen Parteisekretär von einem Tisch stieß, wurde ein Autolackierer durch die Staatssicherheit inhaftiert.
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In der Kreisstadt Niesky führte der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen auf den Straßen. Als "Haupträdelsführer" galt der selbstständige Fotograf Lothar Markwirth. Die Staatssicherheit vernahm ihn zwei Tage später erstmals.
Dokument, 6 Seiten
Hauptschauplatz des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 in Magdeburg war der Stadtteil Sudenburg. Hier befanden sich neben der Haftanstalt und dem Untersuchungsgefängnis der Staatssicherheit auch das Bezirksgericht und die Bezirksbehörde der Volkspolizei (BDVP).
5 Fotografien
Ernst Jennrich geriet dort eher zufällig in die Menschenmenge am Gefängniskomplex und kam an einen Karabiner, mit dem er zwei Schüsse abfeuerte. Das Oberste Gericht der DDR forderte später die Todesstrafe für die ihm vorgeworfene Ermordung eines Wachmanns.
Dokument, 7 Seiten
Am 17. Juni 1953 in Magdeburg geriet Ernst Jennrich eher zufällig in die Menschenmenge am Gefängnis und kam an einen Karabiner, mit dem er zwei Schüsse abfeuerte. Dafür wurde er zum Tode verurteilt. Einer der Schöffen kritisierte das Urteil und wies auf Unstimmigkeiten in den Zeugenaussagen hin.
Dokument, 1 Seite
Am 17. Juni 1953 geriet der 42-jährige Ernst Jennrich eher zufällig an einen Karabiner. Die zwei Schüsse, die er damit abgab, sollen einen Gefängniswärter tödlich getroffen haben. Ungeachtet der unklaren Beweislage wurde Jennrich zum Tode verurteilt.
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