Am 17. Juni 1953 geriet der 42-jährige Ernst Jennrich eher zufällig an einen Karabiner. Die zwei Schüsse, die er damit abgab, sollen einen Gefängniswärter tödlich getroffen haben. Ungeachtet der unklaren Beweislage wurde Jennrich zum Tode verurteilt.
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Hauptschauplatz des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 in Magdeburg war der Stadtteil Sudenburg. Ernst Jennrich geriet dort eher zufällig in die Menschenmenge am Gefängniskomplex und kam an einen Karabiner, mit dem er zwei Schüsse abfeuerte. Trotz unsicherer Beweislage wurde Jennrich zum Tode verurteilt.
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Am 17. Juni 1953 geriet der 42-jährige Ernst Jennrich eher zufällig an einen Karabiner. Die zwei Schüsse, die er damit abgab, sollen einen Gefängniswärter tödlich getroffen haben. Ungeachtet der unklaren Beweislage wurde Jennrich zum Tode verurteilt. DDR-Präsident Wilhelm Pieck lehnte ein Gnadengesuch ab.
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Am 4. und 5. Dezember 1989 besetzten mutige Bürgerinnen und Bürger etliche Bezirks- und Kreisämter des neu gegründeten Amts für Nationale Sicherheit. Vorausgegangen waren Gerüchte über die Vernichtung von Akten. AfNS-Chef Wolfgang Schwanitz befahl zunächst den Dienststellen in einem Telegramm, die Besetzungen zu verhindern.
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Vor dem Marstall in Berlin sammelten sich im Oktober 1983 Lindenberg-Fans, um einen Blick auf ihr Idol zu erhaschen. Hier wurden ihre Hoffnungen erfüllt.
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Am 17. Juni 1953 stürmten Demonstranten die SED-Bezirksleitung Halle. Die Funktionäre schlossen sich aus Angst in ihren Büros ein. Ein Trupp der Kasernierten Volkspolizei sollte das Gebäude wieder unter Kontrolle bringen – und scheiterte daran.
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