Im Oktober 1989 entfaltete sich die Friedliche Revolution in der DDR endgültig. Ein wichtiges Zentrum war Leipzig. Die Bezirksverwaltung der Stasi registrierte die Vorgänge genau und berichtete per Fernschreiben nach Berlin.
Dokument, 3 Seiten
Am 18. Oktober 1989 dankte Erich Honecker, bis dahin mächtigster Mann der DDR, ab und die Stasi musste ihre Mitarbeiter auf eine politische "Wende" einschwören. Der Wochenbericht an die MfS-Führung beschäftigte sich unterdessen sehr genau mit den Forderungen der tausenden Demonstranten auf den Straßen des Landes.
Dokument, 25 Seiten
Am 14. Dezember beschloss der Ministerrat der DDR, das Amt für Nationale Sicherheit (die Nachfolgeorganisation des Ministeriums für Staatssicherheit mit insgesamt 91.000 Mitarbeitern) aufzulösen. An seine Stelle sollte ein sehr viel kleinerer Verfassungsschutz (mit 10.000 Mitarbeitern) und ein Nachrichtendienst (mit 4.000 Mitarbeitern) treten.
Dokument, 7 Seiten
Als Nachfolger Erich Mielkes und neuer Chef des Amts für Nationale Sicherheit (AfNS) wurde am 21. November 1989 Wolfgang Schwanitz auf einer zentralen Dienstbesprechung vorgestellt. Hier verkündete Schwanitz anstehende Veränderungen für die DDR-Geheimpolizei und stellte sich den Fragen seiner leitenden Mitarbeiter.
Dokument, 68 Seiten
Am 8. Januar erstattete der Regierungsbeauftragte Peter Koch, zuständig für die Auflösung des Amtes für Nationale Sicherheit (AfNS), am Zentralen Runden Tisch einen ersten Bericht. Da er auf viele Nachfragen keine Antwort wusste, verstärkte sein Auftritt den Unmut der Opposition.
Dokument, 18 Seiten
Der Zentrale Runde Tisch forderte bereits im Dezember 1989 die komplette Auflösung des Stasi-Nachfolgers Amt für Nationale Sicherheit (AfNS). Die Regierung unter Hans Modrow versuchte dagegen einen "Verfassungsschutz der DDR" mit deutlich weniger Personal und einen Nachrichtendienst als Ersatz für Staatssicherheit bzw. AfNS zu etablieren. Ein Beratungsprotokoll des Verfassungsschutzes vom Januar 1990 zeigt die Orientierungslosigkeit der leitenden Mitarbeiter aus den Bezirksämtern.
Dokument, 5 Seiten