Hätten sich die Spannungen im Ost-West-Konflikt dramatisch verschärft, hätte das MfS "feindliche Kräfte" vorbeugend interniert oder überwacht. Dies hätte gegnerische Spione, aber auch DDR-Oppositionelle betroffen. Diese sollten in Isolierungslagern konzentriert werden. Die erste Durchführungsbestimmung zur Direktive 1/67 führt diese "Vorbeugemaßnahmen" genauer aus.
Dokument, 26 Seiten
Die Direktive 1/67 regelte die Aufgaben des MfS im Mobilmachungsfall. Besonders brisant ist dabei die geplante Inhaftierung von Oppositionellen in Isolierungslagern.
Dokument, 40 Seiten
Von 1968 bis in die 80er Jahre hinein wurden in der DDR unterirdische "Schutzbauten" bzw. Bunker errichtet. In diesen sollte auch unter Spannungs- und Kriegsbedingungen eine "standhafte, ununterbrochene und gedeckte Führung" möglich sein. Die mit den Maßnahmen für den Mobilisierungsfall betraute Arbeitsgruppe des Ministers (AGM) der Stasi verfasste eine Instruktion zur Entgiftung und Dekontaminierung von Personen, die in solche Bunker aufgenommen werden sollten.
Dokument, 8 Seiten
Von 1968 bis in die 80er Jahre hinein wurden in der DDR unterirdische "Schutzbauten" bzw. Bunker errichtet. In diesen sollte auch unter Spannungs- und Kriegsbedingungen eine "standhafte, ununterbrochene und gedeckte Führung" möglich sein.
Dokument, 1 Seite
Willi Opitz, von 1985 bis 1989 Rektor an der Juristischen Hochschule des MfS Potsdam (JHS), promovierte im Jahr 1976 gemeinsam mit fünf anderen Stasi-Offizieren an der JHS. In ihrer Dissertation beschäftigten sich die Promovenden mit der IM-Arbeit der Stasi.
Dokument, 363 Seiten