Bei der Umsetzung der Sportpolitik der SED nahm die Stasi eine Schlüsselstellung ein. Die Dienstanweisung 4/71 zeigt, wie die Geheimpolizei die Vorgaben der Partei durchsetzen wollte.
Dokument, 46 Seiten
Die Direktive 1/67 regelte die Aufgaben des MfS im Mobilmachungsfall. Besonders brisant ist dabei die geplante Inhaftierung von Oppositionellen in Isolierungslagern.
Dokument, 40 Seiten
Forschungsarbeit der Hochschule des MfS zum Umgang mit Inoffiziellen Mitarbeitern, die andere IM führen sollten. Die Arbeit gibt Empfehlungen zu allen Aspekten der Arbeit mit diesen sogenannten Führungs-IM – von der Anwerbung bis zu Sozialleistungen für hauptamtliche IM in dieser Funktion.
Dokument, 359 Seiten
Wolfgang Schwanitz, der neue Leiter des Stasi-Nachfolgers Amt für Nationale Sicherheit (AfNS), wies am 29. November 1989 erneut die Vernichtung von Akten an. Dabei sollten alle Unterlagen zu Dienstanweisungen, die laut des Schreibens außer Kraft gesetzt waren, von den Diensteinheiten "kurzfristig in eigener Zuständigkeit" vernichtet werden.
Dokument, 2 Seiten
Mit einer Durchführungsbestimmung regelte Minister Mielke die Nutzung und die Zuständigkeiten bei operativen Genzschleusen an der innerdeutschen Grenze.
Dokument, 5 Seiten
Mit der offiziellen Bestimmung des Bauhauses Dessau als einer Forschungs- und Bildungsstätte unter dem Dach des Bauministeriums der DDR überarbeitet auch das MfS seine Konzeption zur Überwachung und Absicherung des Bauhauses.
Dokument, 5 Seiten