Der Operative Vorgang (OV) war ein registrierpflichtiger Vorgang und Sammelbegriff für Einzel- bzw. Gruppenvorgänge (Registrierung, Teilvorgang und ZOV). Er wurde angelegt, um im Rahmen von verdeckten, aber zum Teil auch offenen Ermittlungen gegen missliebige Personen vorgehen zu können (Anweisung 14/52 vom 10.9.1952: Vorgangsordnung; 1976 durch Richtlinie 1/76 "zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge" neu geregelt).
DDR-Bürger, die in den Westen ausreisen wollten, wurden von der Stasi gezielt überwacht. Im Falle eines Chemikers leitete das MfS eine Operative Personenkontrolle ein und inhaftierte ihn
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Sechs Wochen vor der Abreise der DDR-Olympia-Delegation stellte die Stasi im August 1988 Namen von Personen zusammen, die ein aus ihrer Sicht erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellten, etwa wegen Westkontakten oder persönlichen Problemen.
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Bei der Umsetzung der Sportpolitik der SED nahm die Stasi eine Schlüsselstellung ein. Die Dienstanweisung 4/71 zeigt, wie die Geheimpolizei die Vorgaben der Partei durchsetzen wollte.
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Obwohl Karl von Kraus bis 1945 verschiedenen NS-Organisationen angehört hatte, stieg er in der DDR zum Propagandisten des Gesundheitswesens auf. Nachdem der West-Berliner Radiosender RIAS 1962 seine NS-Vergangenheit enthüllte, warb ihn die Stasi als Geheimen Informator an. Er bespitzelte fortan u.a. seine Kollegen.
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Karl von Kraus hatte während des Dritten Reichs Karriere in verschiednen NS-Organisationen gemacht. Die Staatssicherheit hinderte das nicht, ihn als "Geheimen Informator" anzuwerben.
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Bei der Teilnahme an die Olympischen Spiele in der Bundesrepublik überließ die DDR nichts dem Zufall. Es gab zu viele Herausforderungen die abgesichert werden mussten. Erich Mielkes Richtlinie zur Absicherung im Bereich Spitzensport bekam dann auch eine neue Durchführungsbestimmung.
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