Vom 6. bis 7. Januar 1962 ließ die Stasi mit der Aktion "Licht" heimlich in allen DDR-Bezirken Schließfächer und Tresore in den Finanzinstituten öffnen. Wertgegenstände, deren Eigentümerin oder Eigentümer sich nicht mehr zuordnen ließen oder deren Eigentumsbezüge die Stasi nicht interessierten, wurden als "Volkseigentum" konfisziert. Wenige Tage später, am 9. Januar 1962, überreichten die Bezirksverwaltungen Stasi-Minister Erich Mielke ihren Abschlussbericht der Aktion zusammen mit einer Liste der beschlagnahmten Gegenstände.
Dokument, 18 Seiten
Vom 6. bis 7. Januar 1962 ließ die Stasi mit der Aktion "Licht" heimlich in allen DDR-Bezirken Schließfächer und Tresore in den Finanzinstituten öffnen. Ein Meldefilm der Geheimpolizei zeigt den Ablauf und erste Ergebnisse der Aktion in den verschiedenen Kreisen des Bezirks Magdeburg.
Dokument, 24 Seiten
Vom 6. bis 7. Januar 1962 ließ die Stasi mit der Aktion "Licht" heimlich in allen DDR-Bezirken Schließfächer und Tresore in den Finanzinstituten öffnen. Wertgegenstände, deren Eigentümerin oder Eigentümer sich nicht mehr zuordnen ließen oder deren Eigentumsbezüge die Stasi nicht interessierten, wurden als "Volkseigentum" konfisziert. Die Tresorverwaltung des Ministeriums für Finanzen protokollierte die im Oktober 1962 an sie übergebenen Gegenstände, wie beispielsweise historische Unterlagen und wertvolle Handschriften.
Dokument, 3 Seiten
Nachdem im Herbst 1965 für den Bezirk Leipzig ein Verbot von Beatmusik spielenden "Laienkapellen" erlassen wurde, riefen zwei Jugendliche mit Flugblättern zu einer Protestdemonstration auf. Die Demonstration am 31. Oktober wurde von der Volkspolizei gewaltsam aufgelöst und hunderte Jugendliche festgenommen.
Dokument, 2 Seiten
Nachdem im Herbst 1965 für den Bezirk Leipzig ein Verbot von Beatmusik spielenden "Laienkapellen" erlassen wurde, riefen zwei Jugendliche mit Flugblättern zu einer Protestdemonstration auf. Die Stasi leitete Ermittlungen ein, bei denen sie Flugblätter und Fundorte untersuchen ließ. Nachdem die Urheber gefunden waren, wurden diese vom Staatsanwalt des Bezirkes Leipzig wegen Aufforderung zur Zusammenrottung angeklagt.
Dokument, 7 Seiten
Als im Herbst 1965 für den Bezirk Leipzig ein Verbot von Beatmusik spielenden „Laienkapellen“ erlassen wurde, riefen zwei Jugendliche mittels Flugblätter zu einer Demonstration gegen das Verbot auf. Nachdem die Mutter eines der beiden Schüler, selbst Lehrerin, die Stempel und Texte entdeckt und den Stempelkasten dem Schuldirektor ihres Sohnes übergeben hatte, flogen die beiden Jugendlichen als Urheber der Flugblätter auf.
Dokument, 2 Seiten