Die Richtlinie 1/79 regelte die Zusammenarbeit von Führungsoffizieren mit Inoffiziellen Mitarbeitern. Sie berücksichtigte die Erfahrungen aus 30 Jahren "operativer Arbeit" und reagierte auf gesellschaftliche und ideologische Veränderungen im Zuge der Entspannungspolitik.
Dokument, 65 Seiten
Zum Nachfolger Erich Mielkes und neuen Chef des Amts für Nationale Sicherheit (AfNS) wurde am 18. November 1989 Wolfgang Schwanitz benannt. Angesichts der politischen Lage kam nun auch die Zusammenarbeit der Geheimpolizei mit inoffiziellen Mitarbeitern (IM) auf den Prüfstand.
Dokument, 7 Seiten
Die Informationsauswertung war ein zentraler Bestandteil in der Arbeit der Spionageabteilung Hauptverwaltung Aufklärung (HV A) Die bis zuletzt gültige Dienstanweisung Nr. 1/88 der HV A regelte den Ablauf der Informationsübergabe.
Dokument, 32 Seiten
Das "Sputnik"-Verbot 1988 kritisierten auch DDR-Journalisten des Allgemeinen Deutschen Nachrichtendiensts (ADN). Sie stellten den Sinn der Maßnahme der SED-Führung infrage und diskutierten die im Neuen Deutschland erschienene Meldung dazu.
Dokument, 2 Seiten
Am 4. und 5. Dezember 1989 besetzten mutige Bürgerinnen und Bürger etliche Bezirks- und Kreisämter des neu gegründeten Amts für Nationale Sicherheit. "Beauftragte des Ministerrats" sollten die Lage in den Bezirkshauptstädten beruhigen und waren angewiesen, die während der Besetzung unterbrochene Aktenvernichtung wieder voranzutreiben.
Dokument, 2 Seiten
Die Abteilung 26 überwachte Telefone, hörte Wohnungen und Büros über Wanzen ab und versuchte Abhörangriffe feindlicher Geheimdienste abzuweheren. Die Dienstanweisung regelt die Aufgaben im Detail.
Dokument, 10 Seiten