Die Durchsuchung von Wohnungen, Räumen oder Personen war eine strafprozessuale Maßnahme im Ermittlungsverfahren zum Zwecke der Festnahme oder Verhaftung Verdächtiger bzw. zum Auffinden von Beweismaterial (§§ 108–119 StPO/1968). Eine Durchsuchung musste vom Staatsanwalt bzw. konnte bei Gefahr im Verzuge auch von den Untersuchungsorganen angeordnet werden und bedurfte einer richterlichen Bestätigung binnen 48 Stunden (§ 121 StPO/1968). Die Durchsuchung oblag eigentlich den Untersuchungsorganen, formal im MfS also der Linie IX (Hauptabteilung IX). Tatsächlich wurden sie aber regulär von Mitarbeitern der Linie VIII (Hauptabteilung VIII) durchgeführt.
Nach der Razzia in den Räumlichkeiten der Berliner Zionskirche überwachte die Stasi neben dem Umfeld der Umweltbibliothek auch weitere Kirchengruppen, die der DDR vermeintlich feindlich gesinnt waren und forderte deren Bekämpfung.
Dokument, 3 Seiten
Um über Jugendkulturen im Bilde zu sein, setzte die Staatssicherheit auf Zuträger aus den entsprechenden Kreisen. Wie detailliert die Informationen waren, zeigt der Bericht eines jugendlichen Inoffiziellen Mitarbeiters an die Geheimpolizei.
Dokument, 10 Seiten
In der Nacht zum 25. November 1987 versuchte die Stasi, die sogenannte "Umweltbibliothek" der Zionsgemeinde am Prenzlauer Berg stillzulegen und damit ein Zentrum Andersdenkender auszuschalten. Doch die Razzia stärkte die Opposition in der DDR.
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Der Stasi gelang es im November 1987 nicht wie geplant, Mitarbeiter der Umweltbibliothek der Herstellung einer verbotenen Oppositionszeitung zu überführen. Die dort verhafteten Aktivisten Wolfgang Rüddenklau und Bert Schlegel mussten mangels Beweislast wieder entlassen werden.
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Die Stasi-Razzia in der Umweltbibliothek im November 1987 erzeugte eine von Stasi und SED-Führung ungewollte Aufmerksamkeit. Innerhalb und außerhalb der DDR kam es zu einem breiten Echo und Solidaritätsbekundungen mit den festgenommenen Aktivisten. Um die Situation in den Griff zu bekommen, erließ Minister Mielke gezielte Anweisungen zum Umgang mit der Opposition.
Dokument, 5 Seiten