Am 6. November 1989 reagierte die SED-Führung auf die Tausenden von Menschen, die die DDR über die Tschechische Grenze verließen, und veröffentlichte den Entwurf eines neuen Reisegesetzes. Dieser sah vor, dass DDR-Bürgerinnen und Bürger künftig für 30 Tage im Jahr ungehindert in das westliche Ausland reisen durften. Die zeitliche Begrenzung wurde allerdings als ungenügend empfunden und sorgte in der DDR-Bevölkerung für Empörung.
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Ende 1989 wurde der innere Druck in der DDR immer größer. Wegen der zunehmenden Zahl von Fluchten über andere sozialistische Länder wie die CSSR hatte die SED-Führung auch diese Grenzen geschlossen. Das trieb noch mehr DDR-Bürger auf die Straße. Nach dem Sturz Honeckers begann die neue Führung deshalb sofort mit der Arbeit an einem neuen Reisegesetz.
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