Bei der Umsetzung der Sportpolitik der SED nahm die Stasi eine Schlüsselstellung ein. Die Dienstanweisung 4/71 zeigt, wie die Geheimpolizei die Vorgaben der Partei durchsetzen wollte.
Dokument, 46 Seiten
Forschungsarbeit der Hochschule des MfS zum Umgang mit Inoffiziellen Mitarbeitern, die andere IM führen sollten. Die Arbeit gibt Empfehlungen zu allen Aspekten der Arbeit mit diesen sogenannten Führungs-IM – von der Anwerbung bis zu Sozialleistungen für hauptamtliche IM in dieser Funktion.
Dokument, 359 Seiten
Nach zweieinhalb Jahren Untersuchungshaft wurde der SED-Funktionär Paul Merker 1955 vom Obersten Gericht der DDR zu einer achtjährigen Zuchthausstrafe verurteilt, weil er angeblich staatsfeindliche Verbindungen unterhalten habe. Pläne, ihn zum Hauptangeklagten eines großen politischen Schauprozesses zu machen, waren bereits im Frühjahr 1953 gescheitert, trotzdem hielt ihn das MfS weiter gefangen. Das Urteil gegen Merker kam daher einer Verlegenheitslösung gleich.
Dokument, 15 Seiten
Der sowjetische Generalsekretär Michail Gorbatschow stellte im Januar 1987 auf dem Plenum des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei der Sowjetunion fest: "Wir brauchen die Demokratie wie die Luft zum Atmen." Damit bestärkte er die mit seinem Amtsantritt eingeleitete Reformpolitik um "Glasnost" und "Perestroika". Ein Bericht der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit (BVfS) Berlin fasst Reaktionen der DDR-Bevölkerung auf Gorbatschows Rede zusammen.
Dokument, 6 Seiten
Die steigende Verschuldung führte dazu, dass der DDR in den 80er Jahren ein Wirtschafts- und Staatsbankrott drohte. Gerhard Schürer, Vorsitzender der Staatlichen Plankommission (SPK), forderte in einem Schreiben an Generalsekretär Erich Honecker im April 1988 einen grundlegenden Kurswechsel in der Wirtschaftspolitik der DDR. Die Stasi war über die Arbeiten am Volkswirtschaftsplan 1989 sowie Schürers Forderungen bestens informiert.
Dokument, 11 Seiten
Während des Volksaufstandes hielt ein Brigadier der Bau-Union Nord-Ost Torgelow eine Rede. Die Stasi nahm eine Abschrift als Beweismittel zum Untersuchungsvorgang gegen den Arbeiter.
Dokument, 6 Seiten