Härter als mit dem Tode kann man nicht strafen. Der Staatssicherheit schien die Todesstrafe für einen geflüchteten, ehemaligen Grenzoffizier jedoch angemessen. Vor allem, weil sie deren abschreckende Wirkung für die Effizienz des Grenzregimes für notwendig erachtete. Manfred Smolka wurde aufgrund dieses Kalküls 1960 nach einem Schauprozess hingerichtet. Die Unterlagen zeigen, wie die Stasi gegen Smolka vorging und belegen Minister Mielkes Verantwortung für dieses Urteil.
Der sowjetische Generalsekretär Michail Gorbatschow stellte im Januar 1987 auf dem Plenum des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei der Sowjetunion fest: "Wir brauchen die Demokratie wie die Luft zum Atmen." Damit bestärkte er die mit seinem Amtsantritt eingeleitete Reformpolitik um "Glasnost" und "Perestroika". Die Stasi registrierte auch in der DDR-Bevölkerung die Forderung nach mehr Transparenz und Offenheit in der Medienpolitik.
Dokument, 12 Seiten
Nichts weniger als die Todesstrafe forderte die Anklage im Prozess gegen den republikflüchtigen, ehemaligen Grenzoffizier Manfred Smolka. Der Angeklagte nutzte die Möglichkeit, um in seinem Schlusswort seine Sicht der Dinge darzulegen und um sein Leben zu bitten.
Audio, 42 Minuten, 25 Sekunden
Am 23. September 1955 fand vor dem Obersten Gericht der DDR in Berlin ein Geheimprozess gegen Elli Barczatis und Karl Laurenz wegen Spionage für die Organisation Gehlen statt. Er war einer von mehreren Prozessen gegen tatsächliche oder vermeintliche Agentinnen und Agenten des westdeutschen Nachrichtendienstes in den 50er Jahren. In ihrem Schlusswort reagierte Barczatis auf die Urteilsforderung des Staatsanwalts Wolfgang Lindner.
Audio, 9 Minuten, 12 Sekunden
Am 23. September 1955 fand vor dem Obersten Gericht der DDR in Berlin ein Geheimprozess gegen Elli Barczatis und Karl Laurenz wegen Spionage für die Organisation Gehlen statt. Er war einer von mehreren Prozessen gegen tatsächliche oder vermeintliche Agentinnen und Agenten des westdeutschen Nachrichtendienstes in den 50er Jahren. Am Ende des Prozesses wandte sich Laurenz in seinem Schlusswort noch einmal an das Gericht.
Audio, 10 Minuten, 46 Sekunden
Die Erholung der Stasi-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter war in einem eigenen Ferienwesen organisiert. Im Dezember 1988 besprachen die Leiter der Ferienheime in einer Arbeitssitzung aktuelle Entwicklungen.
Dokument, 8 Seiten