Die Direktive 1/67 regelte die Aufgaben des MfS im Mobilmachungsfall. Besonders brisant ist dabei die geplante Inhaftierung von Oppositionellen in Isolierungslagern.
Dokument, 40 Seiten
Von 1968 bis in die 80er Jahre hinein wurden in der DDR unterirdische "Schutzbauten" bzw. Bunker errichtet. In diesen sollte auch unter Spannungs- und Kriegsbedingungen eine "standhafte, ununterbrochene und gedeckte Führung" möglich sein. Die mit den Maßnahmen für den Mobilisierungsfall betraute Arbeitsgruppe des Ministers (AGM) der Stasi verfasste eine Instruktion zur Entgiftung und Dekontaminierung von Personen, die in solche Bunker aufgenommen werden sollten.
Dokument, 8 Seiten