Die auch für die Überwachung des Sports zuständige Hauptabteilung XX/3 des MfS formulierte in einem Positionspapier, dass strengere internationale Richtlinien die Doping-Praxis der DDR einschränken können: Sollten die Vereinbarungen greifen und die DDR sich den neuen Regularien fügen, sei absehbar, dass „vorrangig in der Leichtathletik, im Schwimmen und Gewichtheben sowie in einigen Wintersportdisziplinen“ die bisherigen Leistungen nicht mehr erbracht werden können.
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Sechs Wochen vor der Abreise der DDR-Olympia-Delegation stellte die Stasi im August 1988 Namen von Personen zusammen, die ein aus ihrer Sicht erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellten, etwa wegen Westkontakten oder persönlichen Problemen.
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Die DDR-Olympia-Mannschaft wurde in Seoul von einer eigens gebildeten Operativ-Gruppe begleitet. Diese hatte vor, während und nach den Spielen das Team im Blick. Im Bericht wird die Arbeit dieser Gruppe analysiert und resümiert.
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Vor dem Beginn der Olympischen Sommerspiele im Sommer 1972, fasste die Stasi die politische Lage und den Stand der Vorbereitungen zusammen.
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Bei der Umsetzung der Sportpolitik der SED nahm die Stasi eine Schlüsselstellung ein. Die Dienstanweisung 4/71 zeigt, wie die Geheimpolizei die Vorgaben der Partei durchsetzen wollte.
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Mit dem "Staatsplanthema 14.25" verfolgte die DDR ab 1974 ein staatlich gelenktes Dopingprogramm. Vor allem um in internationalen Wettkämpfen zu bestehen, erhielten Leistungssportlerinnen und -sportler – oftmals unwissentlich – von Trainern und Sportärzten Anabolika und andere leistungssteigernde Substanzen. Die Staatsicherheit sorgte vorrangig für die Geheimhaltung der Dopingprojekte und überwachte die daran beteiligten Personen. Ein inoffizieller Mitarbeiter (IM) berichtete der Stasi 1988 von der Verwendung der nicht zugelassenen Anabolikasubstanz Steroid STS 646.
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