Die Verhandlungen während der Wiener Konferenz zur Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) fanden im Januar 1989 ihren Abschluss. In einer Rede vor dem "Kollegium", einem Beratungsgremium der Stasi-Oberen, ordnete Minister Erich Mielke die Unterzeichnung des Abschlussdokuments und deren Folgen für die Staatssicherheit ein.
Dokument, 63 Seiten
Obwohl die westlichen Geheimdienste den Volksaufstand in der DDR verschliefen, deutete die SED-Führung den Aufstand kurzerhand propagandistisch um. Es sei ein aus dem Ausland gesteuerter "faschistischer" Putsch gewesen.
Dokument, 34 Seiten
Hätten sich die Spannungen im Ost-West-Konflikt dramatisch verschärft, hätte das MfS "feindliche Kräfte" vorbeugend interniert oder überwacht. Dies hätte gegnerische Spione, aber auch DDR-Oppositionelle betroffen. Diese sollten in Isolierungslagern konzentriert werden. Die erste Durchführungsbestimmung zur Direktive 1/67 führt diese "Vorbeugemaßnahmen" genauer aus.
Dokument, 26 Seiten
Am 15. Januar 1990 erstürmten Bürgerinnen und Bürger die Stasi-Zentrale in Berlin-Lichtenberg und läuteten damit das endgültige Ende der DDR-Geheimpolizei ein. Am 5. Februar wählte die Volkskammer aus den oppositionellen Gruppen acht zusätzliche Minister ohne Geschäftsbereich und stellte die endgültige Auflösung des Stasi-Nachfolgers Amt für Nationale Sicherheit (AfNS) unter zivile Kontrolle.
Dokument, 12 Seiten
Bei der "Kampfdemonstration" am 17. Januar 1988 anlässlich des 69. Jahrestages der Ermordung von Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg nahmen auch Ausreisewillige und Bürgerrechtler teil, um ihren Forderungen Ausdruck zu verleihen. In einer Dienstbesprechung forderte Erich Mielke, dass auch die "Hintermänner" der Demonstranten die ganze Macht der Staatsgewalt zu spüren bekommen sollten.
Dokument, 60 Seiten
Am 4. und 5. Dezember 1989 besetzten mutige Bürgerinnen und Bürger etliche Bezirks- und Kreisämter des neu gegründeten Amts für Nationale Sicherheit. "Beauftragte des Ministerrats" sollten die Lage in den Bezirkshauptstädten beruhigen und waren angewiesen, die während der Besetzung unterbrochene Aktenvernichtung wieder voranzutreiben.
Dokument, 2 Seiten