Im StEG/1957 (§§ 13-27) und in Kapitel 2 des StGB/1968 (§§ 96-111) beschriebene politische Straftaten, die in die Zuständigkeit des MfS als strafrechtliches Untersuchungsorgan (HA IX) fielen, weil eine staatsfeindliche Absicht und/oder eine staatsgefährdende Wirkung unterstellt wurden.
Der Stasi gelang es im November 1987 nicht wie geplant, Mitarbeiter der Umweltbibliothek der Herstellung einer verbotenen Oppositionszeitung zu überführen. Die dort verhafteten Aktivisten Wolfgang Rüddenklau und Bert Schlegel mussten mangels Beweislast wieder entlassen werden.
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In seiner Rede zum 8. Jahrestag des Ministeriums für Staatssicherheit ging Minister Erich Mielke auch auf die Auslandsspionage und die Neuausrichtung der Arbeit der Stasi in Westdeutschland ein.
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Ein Elektroschweißer des Lokomotiv- und Waggonbaus (LOWA), der sich während des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 an der Demonstration in Görlitz als Redner beteiligt hatte, erhielt eine vierjährige Zuchthausstrafe.
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Auch in der sozialistischen Musterstadt "Stalinstadt" im Bezirk Frankfurt (Oder) kam es am 17. Juni 1953 zu Streiks und Demonstrationen. Nachdem Demonstranten die SED-Kreisleitung im nahegelegenen Fürstenberg erstürmt und demoliert hatten, verhafteten Volkspolizei und Staatssicherheit 95 Personen.
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Am 22. Juni 1953 nahm das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) im Bezirk Frankfurt (Oder) sechs Hauptverdächtige fest, die sich am Streik der Strausberger Bauarbeiter beteiligt hatten. Die politischen Forderungen der Arbeiter wurden unter dem Vorwurf der "Boykotthetze" strafrechtlich verfolgt.
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Wie in vielen anderen Städten der DDR, kam es am 17. Juni 1953 auch in Gera zu Aufständen. Eine "Gesamtanalyse" der SED-Kreisleitung der Staatssicherheit gibt Aufschluss über die Entwicklung des Volksaufstands in Gera und das staatliche Vorgehen gegen die Streikenden.
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