Am 26. Juni 1981 wurde das Todesurteil an Werner Teske durch einen Genickschuss "ordnungsgemäß vollzogen". Wie aus dem Vollstreckungsprotokoll hervorgeht, wurde die Leiche des Hingerichteten noch am selben Tag eingeäschert.
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Werner Teske wurde am 6. Mai 1981 wegen Spionage im besonders schweren Fall und vorbereiteter Fahnenflucht im schweren Fall angeklagt.
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Laut einer Kerblochkartei der Hauptabteilung IX verurteilte der Erste Militärstrafsenat des Obersten Gerichts der DDR Werner Teske zu einer lebenslangen Haftstrafe.
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Im Juni 1981 wurde Werner Teske wegen Spionage und vorbereiteter Fahnenflucht zum Tode verurteilt. Das MfS schlug in einer Stellungnahme vor, von einer Begnadigung abzusehen.
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Der 1. Militärstrafsenat des Obersten Gericht der DDR verurteilte Werner Teske am 11. Juni 1981 wegen "schwerster Verbrechen gegen die Sicherheitsinteressen" der DDR zum Tode. Für den Richter spielte es bei der Urteilsfindung keine Rolle, dass Teske die Fahnenflucht nicht begangen hatte.
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Wie können Anschläge und Terror auf Grenzsicherheitskräfte und Objekte an der Staatsgrenze verhindert werden? Welche Maßnahmen sind zur Abwehr von solchen "Terrorangriffen" zu ergreifen? Damit beschäftigt sich diese Dissertation.
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