Befehl von Erich Mielke zu den Kriterien für die Verhaftung von Aufständischen des 17. Juni 1953. Demonstranten, die Plakate getragen oder politische Losungen skandiert hatten, waren ebenso umgehend festzunehmen wie die Streikleitungen, die sich nach Verhängung des Ausnahmezustandes gebildet hatten.
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In einem internen Schreiben übt die Organisation harsche Selbstkritik für ihr Versagen bei der Einschätzung des Volksaufstandes in der DDR. Das Papier war der Stasi im November 1953 in die Hände gefallen.
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Im November 1953 fielen der Stasi Dokumente der Organisation Gehlen in die Hände, die ein großes Ausmaß an Ahnungslosigkeit beim westdeutschen Geheimdienst offenbarten.
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Obwohl die westlichen Geheimdienste den Volksaufstand in der DDR verschliefen, deutete die SED-Führung den Aufstand kurzerhand propagandistisch um. Es sei ein aus dem Ausland gesteuerter "faschistischer" Putsch gewesen.
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Weil sie während des Volksaufstandes Sprüche Hauswände und eine Tür angebracht hatten, wurden drei Personen durch ein Streife der Volkspolizei verhaftet.
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Auf einer Einwohnerversammlung in Hellingen am 17. Juni kam es zu Tumulten und Zwischenrufen. Vier Bürger wurden später wegen "Boykotthetze" zu Gefängnisstrafen verurteilt wurden.
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