Im Dienstobjekt "Walli" bei Wartin bildete die Hauptabteilung XXII Sondereinheiten zur Terrorismusbekämpfung aus. Im Dezember 1989 verlangten Bürger Auskunft über die Vorgänge auf dem Gelände.
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RAF und Stasi verbanden eine gewisse ideologische Nähe und derselbe Gegner. Zaghaft loteten beide Seiten Möglichkeiten einer Zusammenarbeit aus. Letztlich blieb es jedoch beim Flirt: Die RAF musste einsehen, dass die DDR zu offener Unterstützung nicht bereit war. Die Stasi hingegen erkannte, dass die RAF sich kaum instrumentalisieren ließ.
Am 7. Dezember 1989 forderte der Zentrale Runde Tisch die Auflösung des Stasi-Nachfolgers Amt für Nationale Sicherheit (AfNS). Umgehend stellte die Führungsspitze des AfNS Überlegungen hinsichtlich der Folgen dieses Beschlusses an.
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Am 7. April 1977 ermordete ein Terrorkommando der RAF den Generalbundesanwalt Siegfried Buback. In der Bundesrepublik und West-Berlin lief daraufhin eine Großfahndung an. Die Stasi hatte Sorge, dass dadurch einige ihrer Agenten enttarnt werden könnten.
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Nachdem der Ministerrat der DDR am 7. November 1989 zurückgetreten war, hatte dies auch für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) weitreichende Konsequenzen. Das aus den Stasi-Oberen bestehende Kollegium des MfS verfasste am 15. November eine Erklärung an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, in der auch von gefährdeten Arbeitsplätzen die Rede ist.
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Bei der Suche nach einem geeigneten Ausbildungsobjekt stieß die Abteilung für "Terrorabwehr" 1976 auf das verlassene Gut Börnicke. Doch nicht nur das MfS interessierte sich für das abgelegene Gelände.
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