Bei den DDR-Kommunalwahlen im Mai 1989 konnten Bürgerrechtsgruppen der SED-Führung erstmals Wahlfälschung nachweisen. Bei einer zentralen Dienstbesprechung des Ministeriums für Staatssicherheit im Vorfeld der Wahlen schilderte Minister Erich Mielke seine Befürchtungen zu den Vorhaben der Oppositionellen.
Dokument, 177 Seiten
Im August 1970 wollte die RAF-Terroristin Ulrike Meinhof in Ost-Berlin ausloten, ob die Gruppe den "bewaffneten Kampf" von dort aus koordinieren könnte. Doch sie wurde erst hingehalten und am folgenden Tag nicht mehr über die Grenze gelassen und in Bildfahndung gestellt.
Dokument, 1 Seite
In Helenenau betrieb die Abteilung XXII (Terrorabwehr) ein geheimes Ausbildungsobjekt. Die Anwohner ahnten, was auf dem abgeschiedenen Gelände vor sich ging, wie Informanten dem MfS berichteten
Dokument, 1 Seite
In der überwiegend von amerikanischen Soldaten besuchten West-Berliner Diskothek "La Belle" starben am 5. April 1986 durch die Explosion eines Sprengsatzes drei Menschen. Die DDR bestritt gegenüber den USA, irgendwelche Informationen über den Vorfall zu besitzen und leugnete eine Verwicklung der libyschen Botschaft in Ost-Berlin in den Terrorakt. Die Staatssicherheit war jedoch sehr genau über die Hintergründe des Anschlags informiert, denn zwei der Attentäter waren zugleich Inoffizielle Mitarbeiter der Staatssicherheit.
Dokument, 14 Seiten
Die Rote Armee Fraktion (RAF) war eine linksterroristische Gruppe in der Bundesrepublik Deutschland. Die Staatssicherheit sammelte zunächst Informationen über die Terroristen, beobachtete deren Aktivitäten und duldete ihre Reisen in den Nahen Osten über den Ostberliner Flughafen Schönefeld. In den 80er Jahren intensivierten sich die Kontakte und die Staatssicherheit bot zehn RAF-Aussteigern Unterschlupf in der DDR. Zudem trainierte das MfS einige Terroristen im Umgang mit Waffen.
Im August 1970 wollte die RAF-Terroristin Ulrike Meinhof in Ost-Berlin ausloten, ob die Gruppe den "bewaffneten Kampf" von dort aus koordinieren könnte. Doch sie wurde erst hingehalten und am folgenden Tag nicht mehr über die Grenze gelassen und in Bildfahndung gestellt.
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