Die innere Krise der DDR im Jahre 1989 machte die Lage an der Grenze zur Bundesrepublik besonders heikel. Die SED-Führung fürchtete, dass Todesfälle an der Grenze der Reputation der DDR abträglich wären und die politischen Probleme weiter verschärfen könnten. Mündlich wurde der Gebrauch der Schusswaffe an der Grenze ausgesetzt.
Dokument, 1 Seite
Im April 1989 hob SED-Generalsekretär Erich Honecker den Schießbefehl an der innerdeutschen Grenze auf. Er reagierte damit auch auf eine Aussage seines Verteidigungsministers, einen solchen Befehl habe es nie gegeben.
Dokument, 4 Seiten
Bei den DDR-Kommunalwahlen im Mai 1989 konnten Bürgerrechtsgruppen der SED-Führung erstmals Wahlfälschung nachweisen. Bei einer zentralen Dienstbesprechung des Ministeriums für Staatssicherheit im Vorfeld der Wahlen schilderte Minister Erich Mielke seine Befürchtungen zu den Vorhaben der Oppositionellen.
Dokument, 177 Seiten
In seinem Referat spricht Mielke über die Ausreise von DDR-Bürgern und die "Bearbeitung" von Ausreisewilligen. Er sagt zum Schießbefehl an der Grenze: "Wenn man schon schießt, muss der Betreffende eben dableiben bei uns".
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Am frühen Abend des 10. April 1981 stieg der 23-jährige Matthias Domaschk zusammen mit seinem Freund Peter Rösch in Jena in einen Zug nach Ost-Berlin. Sie wollten zu einer Geburtstagsfeier. Doch eine Stunde vor Berlin wurden beide aus dem Zug geholt. Ein Verhörmarathon begann, der zwei Tage später, am 12. April, in der Untersuchungshaftanstalt Gera endete. Dort fanden Stasi-Mitarbeiter Matthias Domaschk um 14:15 Uhr tot in einem Raum vor. In den Stasi-Akten ist von Suizid die Rede, doch widersprüchliche Indizien schüren bis heute Zweifel an dieser Version.
Dokument, 8 Seiten