Unter den am 17. Juni 1953 in Halle befreiten Häftlingen befand sich auch die wegen Naziverbrechen verurteilte Erna Dorn. Die SED-Führung benutzte ihren Fall, um den Volksaufstand als "faschistischen Putschversuch" zu verunglimpfen. Dorn wurde trotz dürftiger Beweislage am 22. Juni 1953 vom Bezirksgericht Halle als eine der Haupträdelsführerinnen zum Tode verurteilt.
Dokument, 6 Seiten
Am 26. Juni 1981 wurde das letzte Todesurteil in der DDR an Werner Teske vollstreckt. Er wurde für einen angeblich geplanten Übertritt in den Westen mit dem Tode bestraft und in Leipzig hingerichtet. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) statuierte am Hauptmann der Hauptverwaltung Aufklärung (HV A) ein Exempel: Verräter aus den eigenen Reihen musste "die härteste Strafe treffen".
Im September 1980 leitete die Stasi Ermittlungen gegen ihren eigenen Mitarbeiter Werner Teske ein. Sie endeten mit der Verurteilung zum Tode.
Dokument, 2 Seiten
Am 17. Juni 1953 in Magdeburg geriet Ernst Jennrich eher zufällig in die Menschenmenge am Gefängnis und kam an einen Karabiner, mit dem er zwei Schüsse abfeuerte. Dafür wurde er zum Tode verurteilt. Einer der Schöffen kritisierte das Urteil und wies auf Unstimmigkeiten in den Zeugenaussagen hin.
Dokument, 1 Seite
Am 17. Juni 1953 geriet der 42-jährige Ernst Jennrich eher zufällig an einen Karabiner. Die zwei Schüsse, die er damit abgab, sollen einen Gefängniswärter tödlich getroffen haben. Ungeachtet der unklaren Beweislage wurde Jennrich zum Tode verurteilt.
Dokument, 1 Seite
Hauptschauplatz des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 in Magdeburg war der Stadtteil Sudenburg. Ernst Jennrich geriet dort eher zufällig in die Menschenmenge am Gefängniskomplex und kam an einen Karabiner, mit dem er zwei Schüsse abfeuerte. Trotz unsicherer Beweislage wurde Jennrich zum Tode verurteilt.
Dokument, 1 Seite