Zu den Olympischen Spielen sollten aus der DDR nur sorgfältig ausgewählte Touristen reisen dürfen. Das Zentralkomitee der SED erarbeitete die Kriterien für die Auswahl geeigneter Kandidaten.
Dokument, 7 Seiten
Die XX. Olympischen Sommerspiele 1972 waren für die Staatssicherheit eine besondere Herausforderung. Neben der Überprüfung und Überwachung der DDR-Athletinnen und -Athleten sollte die DDR-Bevölkerung auch von der westdeutschen Olympiawerbung abgeschirmt werden. Nach dem Ende der Spiele bedankte sich Stasi-Minister Mielke bei seinen Mitarbeitern für den erfolgreichen Abschluss der Aktion "Flamme".
Dokument, 2 Seiten
Auch wenn Bundesbürger Eintrittskarten für ihre Verwandte aus der DDR angefragt hatten, durften diese jedoch nicht in den Westen reisen. Vielmehr wollte das MfS dann die Verbindungen zwischen den Bürgern der DDR und der Bundesrepublik noch strenger unter die Lupe nehmen.
Dokument, 4 Seiten
Nur sorgfältig ausgewählte Touristen aus der DDR durften zu den Olympischen Spielen reisen. Das Zentralkomitee der SED formulierte Kriterien für die Auswahl geeigneter Kandidaten.
Dokument, 11 Seiten
Das MfS befürchtete, Sportler, Funktionäre oder Touristen aus der DDR würden während der Olympiade von westlichen Geheimdiensten beschattet, zur Republikflucht verleitet oder gar als Agenten angeworben. Deswegen wollte die Stasi die Absichten des Westens in Erfahrung bringen – etwa durch Abhören des Funkverkehrs der Geheimdienste mittels noch besserer Richtfunkantennen.
Dokument, 4 Seiten
Nach der Eröffnung der Grenzübergangsstellen Meiningen und Eisfeld in Südthüringen koordiniert das MfS in einem Operationsplan die Aufgabengebiete und Verantwortlichkeiten seiner Diensteinheiten vor Ort.
Dokument, 19 Seiten