Mit dem Skinhead-Überfall auf ein Punkkonzert im Herbst 1987 verstärkte die Stasi ihr Vorgehen gegen die Neonazi-Szene. Sie fürchtete, dass die rechtsextreme Subkultur die Sicherheit bedrohen und das Image der "antifaschistischen" DDR beschädigen könnte. Demzufolge war ein systematisches Vorgehen der Sicherheitsorgane erforderlich. Die Hauptabteilung XX ließ dafür z. B. von allen MfS-Dienststellen in der DDR Informationen über die Skinheads zusammentragen.
Dokument, 4 Seiten
Nach dem Neonazi-Überfall in der Ost-Berliner Zionskirche im Herbst 1987 ließ sich die Existenz von Rechtsextremismus in der DDR nicht mehr verschweigen. Im Februar 1988 erhielten alle Bezirksverwaltungen sowie diverse Hauptabteilungen des Ministeriums für Staatssicherheit eine Einschätzung der Hauptabteilung XX zu Jugendlichen mit "neofaschistischer Gesinnung".
Dokument, 12 Seiten
Die Staatssicherheit begann sich nach dem Neonazi-Überfall auf die Zionskirche 1987 intensiver mit der rechtsextremen Bewegung in der DDR zu beschäftigen. Die Hauptabteilung XX analysierte die bisherige Arbeit der Geheimpolizei auf dem Gebiet der Skinheads und schlug weitere Maßnahmen für deren Bekämpfung vor.
Dokument, 13 Seiten
Die Leipziger Arbeitsgruppe Umweltschutz (AGU) informierte als eine der ersten Ökologiegruppen in der DDR die Öffentlichkeit über Umweltthemen. Um sich stärker mit anderen Gruppen aus der Umwelt- und Friedensbewegung der DDR vernetzen zu können, plante die AGU im Jahr 1988 die Gründung eines Kommunikationszentrums. Die Staatssicherheit versuchte, dies zu verhindern.
Dokument, 4 Seiten
Durch einen Spitzel erfuhr die Stasi im Frühjahr 1970 von einer in Berlin geplanten Flucht durch einen Tunnel von der Schönholzer Straße zur Bernauer Straße. Die Geheimpolizei ging daraufhin den Hinweisen nach und überprüfte die am Tunnelbau beteiligten Männer.
Dokument, 3 Seiten
Am 19. November 1976 verhaftete die Stasi den Schriftsteller Jürgen Fuchs wegen seiner Beteiligung an Protestaktionen gegen die Ausbürgerung des Liedermachers Wolf Biermann. Ziel des MfS war es, dem jungen Dissidenten während seiner Untersuchungshaft den Verdacht der "staatsfeindlichen Hetze" nachzuweisen.
Dokument, 3 Seiten