Vom 6. bis 7. Januar 1962 ließ die Stasi mit der Aktion "Licht" heimlich in allen DDR-Bezirken Schließfächer und Tresore in den Finanzinstituten öffnen. Wertgegenstände, deren Eigentümerin oder Eigentümer sich nicht mehr zuordnen ließen oder deren Eigentumsbezüge die Stasi nicht interessierten , wurden als "Volkseigentum" konfisziert. Die beschlagnahmten Wertsachen wurden dem Ministerium für Finanzen (MdF) übergeben und dem Edelmetallfonds der DDR zugeführt oder gegen Zahlung von Devisen exportiert.
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Vom 6. bis 7. Januar 1962 ließ die Stasi mit der Aktion "Licht" heimlich in allen DDR-Bezirken Schließfächer und Tresore in den Finanzinstituten öffnen. Wertgegenstände, deren Eigentümerin oder Eigentümer sich nicht mehr zuordnen ließen oder deren Eigentumsbezüge die Stasi nicht interessierten, wurden als "Volkseigentum" konfisziert. Dabei war es der Stasi gleichgültig, ob es sich um Besitz von in der Nachkriegszeit verschollenen Personen handelte und verwies auf eine "faschistische" und "kapitalistische" Herkunft der Gegenstände.
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Vom 6. bis 7. Januar 1962 ließ die Stasi mit der Aktion „Licht“ heimlich in allen DDR-Bezirken Schließfächer und Tresore in den Finanzinstituten öffnen. Wertgegenstände, deren Eigentümerin oder Eigentümer sich nicht mehr zuordnen ließen oder deren Eigentumsbezüge die Stasi nicht interessierten, wurden als "Volkseigentum" konfisziert. Im Oktober 1962 übergab die Geheimpolizei die beschlagnahmten Wertsachen dem Ministerium für Finanzen der DDR.
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Vom 6. bis 7. Januar 1962 ließ die Stasi mit der Aktion "Licht" heimlich in allen DDR-Bezirken Schließfächer und Tresore in den Finanzinstituten öffnen. Wertgegenstände, deren Eigentümerin oder Eigentümer sich nicht mehr zuordnen ließen oder deren Eigentumsbezüge die Stasi nicht interessierten, wurden als "Volkseigentum" konfisziert. Die Tresorverwaltung des Ministeriums für Finanzen protokollierte die im Oktober 1962 an sie übergebenen Gegenstände, wie beispielsweise historische Unterlagen und wertvolle Handschriften.
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