Die Zeugen Jehovas waren in der DDR verboten und mussten im Untergrund agieren. Ihre Zeitschriften und Bücher schmuggelte die Religionsgemeinschaft über die Grenze.
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Seit 1950 waren die Zeugen Jehovas in der DDR verboten und mussten im Untergrund agieren. Statt langer Haftstrafen wurden in den späteren Jahren meist Ordnungsstrafen verhängt. Eine Übersicht aus dem Jahr 1983 vermittelt einen Eindruck vom Ausmaß.
Dokument, 3 Seiten
Im Frühjahr 1984 gründeten einige Leipzigerinnen einen Ableger der Ost-Berliner Gruppe "Frauen für den Frieden". Die Frauen engagierten sich dort gegen Militarismus und für Bürgerrechte sowie eine andere Bildungs- und Erziehungspolitik in der DDR. Der Staatssicherheit war dies ein Dorn im Auge. Sie leitete den Operativen Vorgang (OV) "Wespen" ein, um die Frauenfriedensgruppe zu überwachen und zu "zersetzen".
Dokument, 9 Seiten
Am 3. März 1988 fand ein Treffen zwischen SED-Generalsekretär Erich Honecker und dem Vorsitzenden der Konferenz der Evangelischen Kirchenleitungen Bischof Leich statt. Im Vorfeld äußerte sich Stasi-Chef Erich Mielke in einer Dienstbesprechung zu einer Rede Erich Honeckers am 12. Februar und dem zunehmend belasteten Verhältnis von Staat und Kirche.
Dokument, 138 Seiten
Als der Musiker Franz Bartzsch für drei Konzerte mit Roland Kaiser 1987 in die DDR einreisen wollte, stimmte das MfS zu. Bartzsch war 1980 nach einem Auftritt in West-Berlin nicht in die DDR zurückgekehrt und durfte eigentlich nicht wieder in DDR einreisen.
Dokument, 1 Seite
Die Zentrale Auswertungs- und Informationsgruppe (ZAIG) informierte die Partei- und Staatsführung über Vorkommnisse und Stimmen aus der Bevölkerung zum anstehenden Volksentscheid.
Dokument, 15 Seiten