Untersuchungshaft ist eine freiheitsentziehende Zwangsmaßnahme zur Sicherung des Strafverfahrens. Die Untersuchungshaft begann nach der Verkündung des Haftbefehls durch einen Richter und endete mit der Überstellung in den Strafvollzug nach Erlangung der Rechtskraft einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, selten auch mit der Freilassung.
Die Stasi nahm 1959 einen Tierpfleger aus Ost-Berlin wegen des Verdachts der "Sabotage" fest. Auch nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft ließ die Geheimpolizei nicht von ihm ab.
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Ein im Stasi-Unterlagen-Archiv überlieferter Vermerk von 1959 zeigt, wie das MfS einen Tierpfleger für die inoffizielle Zusammenarbeit gewann.
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Im November 1959 verhaftete die Staatssicherheit einen Tierpfleger des Ost-Berliner Tierparks wegen des Verdachts der "Sabotage". Als sie ihm keine Schuld nachweisen konnte, warb sie ihn als inoffiziellen Mitarbeiter an.
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Die Rostockerin Sylke Glaser wollte ihre kritische Meinung zu den politischen Verhältnissen in der DDR äußern. Eine freie Presse oder regierungsunabhängige Medien gab es in der DDR aber nicht. Sie fertigte und verteilte daher Flugblätter und schrieb Briefe an verschiedene Partei- und Staatsfunktionäre.
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