Untersuchungshaft ist eine freiheitsentziehende Zwangsmaßnahme zur Sicherung des Strafverfahrens. Die Untersuchungshaft begann nach der Verkündung des Haftbefehls durch einen Richter und endete mit der Überstellung in den Strafvollzug nach Erlangung der Rechtskraft einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, selten auch mit der Freilassung.
Am 22. Juni 1953 nahm das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) im Bezirk Frankfurt (Oder) sechs Hauptverdächtige fest, die sich am Streik der Strausberger Bauarbeiter beteiligt hatten. Die politischen Forderungen der Arbeiter wurden unter dem Vorwurf der "Boykotthetze" strafrechtlich verfolgt.
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Bereits im Vorfeld des 17. Juni 1953 schloss sich in Eckolstädt die Dorfbevölkerung zusammen, um gegen zu hohe Ablieferpflichten für die Landwirte zu protestieren. Nachdem einige Dorfbewohner die Nachricht vom Volksaufstand in Berlin verbreiteten, begann auch in Eckolstädt ein Aufruhr. Der Pfarrer Edgar Mitzenheim war maßgeblich an der Organisation der Protestbewegung beteiligt.
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Der Schweißer Robert Dahlem war entscheidend an den Protesten auf der Warnowerft am 18. Juni 1953 beteiligt. Schon einen Tag später wurde er durch sowjetische Soldaten verhaftet.
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Während des Volksaufstandes in Rathenow dokumentierte ein Mann die Ereignisse mit seiner Kamera. Die Stasi beschlagnahmte die Bilder und nahm den mann fest.
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Weil ein Brigadier der Bau-Union Nord-Ost Torgelow während des Volksaufstandes eine Rede hielt, wurde er wegen "Boykotthetze" verhaftet.
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In der Kreisstadt Niesky führte der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen auf den Straßen. Die Beteiligten erhielten hohe Haftstrafen, die Berufung scheiterte.
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