Der Begriff Untersuchungsorgan (russ.: sledstwennyj organ) ist sowjetischen Ursprungs und verdrängte in der DDR in den frühen 50er Jahren allmählich den traditionellen deutschen Begriff Ermittlungsbehörde. Untersuchungsorgane hatten laut Strafprozessordnung (StPO) der DDR die Befugnisse polizeilicher Ermittlungsbehörden und unterstanden bei der Bearbeitung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens de jure der Aufsicht des Staatsanwaltes (§§ 95-98 StPO/1952, §§ 87-89 StPO/1968).
Nachdem der Stasi-Offizier Werner Stiller mit geheimen Unterlagen aus dem Büro seines Abteilungsleiters in den Westen geflohen war, fertigte das Untersuchungsorgan des MfS ein "Tatortuntersuchungsprotokoll" an.
Dokument, 4 Seiten
Im Januar 1979 flüchtete der Stasi-Offizier Werner Stiller mit geheimen Unterlagen in den Westen. Sein ehemaliger Führungsoffizier fertigte daraufhin eine Übersicht des Weges Stillers zum MfS an.
Dokument, 3 Seiten
In der Nacht vom 18. auf den 19. Januar 1979 flüchtete der Stasi-Offizier Werner Stiller mit geheimen Unterlagen in den Westen. Am Folgetag dokumentierte der Sektor Wissenschaft und Technik den Ablauf der Ereignisse seit der Entdeckung der Flucht.
Dokument, 7 Seiten
Nach der gewaltsamen Befreiung von Andreas Baader aus der Haft im Mai 1970 flogen einige RAF-Mitglieder in den Nahen Osten und nahmen an einem militärischen Training der palästinensischen Gruppe El Fatah in Jordanien teil. Hans-Jürgen Bäcker wurde bei seiner Rückreise auf dem Flughafen Schönefeld von der Staatssicherheit mit einer Waffe im Gepäck festgenommen.
Dokument, 18 Seiten
Nach der Flucht des Stasi-Offiziers Werner Stiller begann das Untersuchungsorgan der Stasi, die Hauptabteilung IX, mit den Ermittlungen. Dabei wurde auch ein Bildbericht angefertigt, der den von Stiller aufgebrochenen Aktenschrank zeigt.
Dokument, 12 Seiten
30 Jahre nach dem 17. Juni fasste Oberstleutnant Wolfgang Stave von der MfS-Bezirksverwaltung Magdeburg die Ereignisse in seiner Stadt in einer Analyse zusammen. Er dokumentierte darin unter anderem den Sturm auf die Bezirksbehörde der Volkspolizei.
Dokument, 51 Seiten