Bei den DDR-Kommunalwahlen im Mai 1989 deckten Bürgerrechtsgruppen Wahlbetrug auf. Bereits im Vorfeld forderten sie freie, demokratische Wahlen und riefen dazu auf, mit "Nein" zu stimmen oder die Stimmabgabe zu verweigern. Das Ministerium für Staatssicherheit konnte die oppositionellen Aktivitäten trotz Kontrollen und Festnahmen nicht verhindern.
Dokument, 11 Seiten
In einem Bericht vom Februar 1989 geht die Parteikontrollkommission der Frage nach, warum selbst im MfS die Bereitschaft zu bedingungsloser Unterordnung geringer wurde.
Dokument, 59 Seiten
Im Herbst 1988 wurden Schüler der Carl-von-Ossietzky-Schule in Berlin-Pankow der Schule verwiesen, weil sie sich offen gegen Militärparaden und Rechtsextremismus in der DDR ausgesprochen hatten. Die Betroffenen erfuhren eine Welle der Solidarität. In vielen Gemeinden der evangelischen Kirche fanden Fürbittgottesdienste und öffentliche Veranstaltungen statt. Für Staatssicherheit und SED-Führung handelte es sich um einen "politischen Mißbrauch der Kirchen", den es zu bekämpfen galt.
Dokument, 6 Seiten
Bericht der MfS-Bezirksverwaltung Frankfurt/Oder vom 24. Juni 1953 an die SED: Die Geheimpolizei analysierte darin die Ursachen, den Verlauf der Ereignisse und das Verhalten der staatlichen Einrichtungen rund um den 17. Juni 1953 im ehemaligen Bezirk Frankfurt/Oder.
Dokument, 18 Seiten
Das Verbot der Monatszeitschrift "Sputnik" löste in der DDR allerorts Proteste aus. Auch Stasi-Angehörige schrieben Beschwerdebriefe an das Zentralkomitee der SED. Bei anschließenden Aussprachen sollten sie ihren kritischen Standpunkt zu der Zensurmaßnahme aufgeben. Auf einer außerordentlichen Versammlung der zuständigen SED-Grundorganisation wurde das Fehlverhalten eines Mitarbeiters der Hauptverwaltung Aufklärung (HV A) erörtert.
Dokument, 4 Seiten
Erich Mielkes Rede vor der Volkskammer am 13. November 1989 geriet zu einem Desaster für die Staatssicherheit. Die Stasi-Angehörigen reagierten entsetzt und empfanden diese als zusätzlichen Schaden für die ohnehin bröckelnde Stellung des MfS.
Dokument, 3 Seiten