Hauptschauplatz des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 in Magdeburg war der Stadtteil Sudenburg. Ernst Jennrich geriet dort eher zufällig in die Menschenmenge am Gefängniskomplex und kam an einen Karabiner, mit dem er zwei Schüsse abfeuerte. Trotz unsicherer Beweislage wurde Jennrich zum Tode verurteilt.
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Am 17. Juni 1953 geriet der 42-jährige Ernst Jennrich eher zufällig an einen Karabiner. Die zwei Schüsse, die er damit abgab, sollen einen Gefängniswärter tödlich getroffen haben. Ungeachtet der unklaren Beweislage wurde Jennrich zum Tode verurteilt. DDR-Präsident Wilhelm Pieck lehnte ein Gnadengesuch ab.
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Ein Postangestellter, der sich mit den Aufständischen des 17. Juni 1953 auf einer Baustelle in Groß Dölln solidarisiert und gegen die Regierung geäußert hatte, wurde wegen "Boykotthetze" angeklagt und durch das Bezirksgericht Neubrandenburg zu drei Jahren Haft verurteilt.
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Vom 18. bis 21. Dezember 1953 fand vor dem Obersten Gericht der DDR ein auch als "Gehlen-Prozess" bekannter Schauprozess wegen Spionage im Auftrag der Organisation Gehlen statt.
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Die Staatssicherheit versuchte sich Ende 1989 im Kampf gegen den wachsenden Rechtsextremismus als "Verfassungsschutz" zu legitimieren, um ihre vollständige Abwicklung zu verhindern. Im Dezember beschmierten Unbekannte das sowjetische Ehrenmal im Berliner Bezirk Treptow mit rechtsextremen Parolen. Daraufhin wurden auch Stasi-Mitarbeiter verdächtigt, das Ehrenmal vorsätzlich zur Sicherung ihrer Posten beschädigt zu haben. Ermittlungsergebnisse der Volkspolizei lassen dagegen auf Täter aus dem Umfeld der bundesdeutschen "Jungen Nationaldemokraten" schließen.
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1964 zeichnete das MfS seinen "Geheimen Informator" Albert Schuster mit der "Medaille für treue Dienste der NVA" in Bronze aus. Wenige Jahre später endete die Zusammenarbeit, als Beweise für von Schuster begangene Verbrechen gegen die Menschlichkeit auftauchten.
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