1951 verpflichtete sich Albert Schuster, als "Geheimer Informator" für die Stasi zu arbeiten. Die Zusammenarbeit endete 1969, als Beweise für von Schuster begangene Kriegsverbrechen auftauchten.
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1964 zeichnete das MfS seinen "Geheimen Informator" Albert Schuster mit der "Medaille für treue Dienste der NVA" aus. Wenige Jahre später endete die Zusammenarbeit, als Beweise für von Schuster begangene Kriegsverbrechen auftauchten.
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1951 verpflichtete sich Albert Schuster, als "Geheimer Informator" für die Stasi zu arbeiten. Die Zusammenarbeit endete 1969, als Beweise für von Schuster begangene Verbrechen gegen die Menschlichkeit auftauchten.
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1970 erging Haftbefehl gegen Albert Schuster wegen Kriegsverbrechen, die er als Polizeiangehöriger im Einsatz in besetzten Gebieten verübt hatte. Zuvor hatte die Stasi Schuster jahrelang als "Geheimen Informator" geführt.
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Nur eine halbe Stunde Beweisaufnahme benötigte das Stadtbezirksgericht Pankow, um einen Angeklagten 1984 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten zu verurteilen. Zeugen wurden nicht gehört, der Anwalt stellte keine einzige Frage, sagte nichts gegen den Sachvortrag des Staatsanwalts und bat lediglich die Strafhöhe zu prüfen.
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Nach der erfolgreichen Flucht von Werner Stiller und der gescheiterten Flucht von Gert Trebeljahr 1979 hielt Stasi-Chef Erich Mielke fest: Verräter aus den eigenen Reihen "muss die härteste Strafe treffen".
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