1951 verpflichtete sich Albert Schuster, als "Geheimer Informator" für die Stasi zu arbeiten. Die Zusammenarbeit endete 1969, als Beweise für von Schuster begangene Kriegsverbrechen auftauchten.
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1964 zeichnete das MfS seinen "Geheimen Informator" Albert Schuster mit der "Medaille für treue Dienste der NVA" aus. Wenige Jahre später endete die Zusammenarbeit, als Beweise für von Schuster begangene Kriegsverbrechen auftauchten.
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1951 verpflichtete sich Albert Schuster, als "Geheimer Informator" für die Stasi zu arbeiten. Die Zusammenarbeit endete 1969, als Beweise für von Schuster begangene Verbrechen gegen die Menschlichkeit auftauchten.
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1970 erging Haftbefehl gegen Albert Schuster wegen Kriegsverbrechen, die er als Polizeiangehöriger im Einsatz in besetzten Gebieten verübt hatte. Zuvor hatte die Stasi Schuster jahrelang als "Geheimen Informator" geführt.
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Nur eine halbe Stunde Beweisaufnahme benötigte das Stadtbezirksgericht Pankow, um einen Angeklagten 1984 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten zu verurteilen. Zeugen wurden nicht gehört, der Anwalt stellte keine einzige Frage, sagte nichts gegen den Sachvortrag des Staatsanwalts und bat lediglich die Strafhöhe zu prüfen.
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Nach der erfolgreichen Flucht von Werner Stiller und der gescheiterten Flucht von Gert Trebeljahr 1979 hielt Stasi-Chef Erich Mielke fest: Verräter aus den eigenen Reihen "muss die härteste Strafe treffen".
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Vom 18. bis 21. Dezember 1953 fand vor dem Obersten Gericht der DDR ein auch als "Gehlen-Prozess" bekannter Schauprozess wegen Spionage im Auftrag der Organisation Gehlen statt.
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In einem Maßnahmeplan listete die Stasi kurz vor der Ausbürgerung des kritischen Liedermachers Wolf Biermann noch einmal alle Eckpunkte auf, die zum Entzug der Staatsbürgerschaft führen sollten.
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Im September 1980 leitete die Stasi Ermittlungen gegen ihren eigenen Mitarbeiter Werner Teske ein. Sie endeten mit der Verurteilung zum Tode.
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In Teterow versammelten sich während des Volksaufstandes Demonstranten vor dem örtlichen Gefängnis. Die Rote Armee beendete den Aufruhr und die Stasi griff hart durch.
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Drei Elektromonteure wurden zu je vier Jahren Zuchthaus verurteilt, weil sie sich an Arbeitsniederlegungen auf der Großbaustelle des Flugplatzes in Groß Dölln während des Volksaufstandes beteiligt hatten.
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Ein Postangestellter, der sich mit den Aufständischen des 17. Juni 1953 auf einer Baustelle in Groß Dölln solidarisiert und gegen die Regierung geäußert hatte, wurde wegen "Boykotthetze" angeklagt und durch das Bezirksgericht Neubrandenburg zu drei Jahren Haft verurteilt.
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