Wegen vermeintlicher "Agententätigkeit" nahm die Stasi am 30. November 1952 den ehemaligen SED-Funktionär Paul Merker fest.
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Ein Elektroschweißer des Lokomotiv- und Waggonbaus (LOWA), der sich während des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 an der Demonstration in Görlitz als Redner beteiligt hatte, erhielt eine vierjährige Zuchthausstrafe.
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Wie in vielen anderen Städten der DDR, kam es am 17. Juni 1953 auch in Gera zu Aufständen. Eine "Gesamtanalyse" der SED-Kreisleitung der Staatssicherheit gibt Aufschluss über die Entwicklung des Volksaufstands in Gera und das staatliche Vorgehen gegen die Streikenden.
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Als die Ordnung nach dem Volksaufstand wiederhergestellt war, ließ die Stasi einen Streikführer aus Niemegk verhaften. Er wurde zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt.
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Während Volksaufstandes 1953 lösten sich in den ländlichen Regionen im Bezirk Suhl elf Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften auf. Auf einer Einwohnerversammlung in Hellingen am 17. Juni kam es zu Tumulten und Zwischenrufen. Die Staatssicherheit verhaftete daraufhin vier Bürger, die wegen "Boykotthetze" zu Gefängnisstrafen verurteilt wurden.
Dokument, 2 Seiten
Nach den Ereignissen des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 brachte ein Arbeiter aus Güstrow auf seiner Arbeitsstelle einen Zettel mit einer regimekritischen Losung an. Das Bezirksgericht Schwerin verurteilte ihn daraufhin zu acht Jahren im Zuchthaus.
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