Am 23. September 1955 fand vor dem Obersten Gericht der DDR in Berlin ein Geheimprozess gegen Elli Barczatis und Karl Laurenz wegen Spionage für die Organisation Gehlen statt. Er war einer von mehreren Prozessen gegen tatsächliche oder vermeintliche Agentinnen und Agenten des westdeutschen Nachrichtendienstes in den 50er Jahren. In ihrem Schlusswort reagierte Barczatis auf die Urteilsforderung des Staatsanwalts Wolfgang Lindner.
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Das Oberste Gericht der DDR verurteilte Elli Barczatis und Karl Laurenz am 23. September 1955 wegen Spionage für die Organisation Gehlen zum Tode. Zwei Monate später wurden sie in Dresden hingerichtet. Das Vollstreckungsprotokoll vom 23. November 1955 schildert nüchtern die letzten Stunden von Barczatis.
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Neue Musikrichtungen waren zu allen Zeiten ein Synonym für Jugend, Protest und Emanzipation. Für das SED-Regime bedeutete die Musikszene eine Bedrohung. Sie stellte den Kontrollanspruch der Partei und ihrer Jugendorganisation in Frage. Schon seit Mitte der fünfziger Jahre setzte sich die Stasi mit nicht angepassten Jugendlichen auseinander. In den 60er-Jahren registrierte die Staatsführung der DDR - insbesondere in den Großstädten - die Bildung einer sogenannten "Beatszene".
Am 24. Februar 1965 besuchte der DDR-Staatsratsvorsitzende Walter Ulbricht auf Einladung des Präsidenten Gamal Abdel Nasser als offizieller Staatsgast Ägypten. Die Stasi verfolgte sehr genau, wie die Bundesrepublik auf diesen Affront Nassers reagierte, indem sie unter anderem "Äußerungen führender FDP-Politiker" auswertete.
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Die Stasi befragte den Beschuldigten Werner Teske nach seinen Fluchtabsichten und zum Verrat von Dienstgeheimnissen des MfS. Das Vernehmungsprotokoll verdeutlicht das Dilemma, in welchem sich Teske offenbar sah.
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Am 11. September 1980 ordnete der Generalstaatsanwalt der DDR die Durchsuchung der Wohnungen von Werner Teske an. Gegenstände, die als Beweismittel dienen können, sollten beschlagnahmt werden.
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Vom 18. bis 21. Dezember 1953 fand vor dem Obersten Gericht der DDR ein auch als "Gehlen-Prozess" bekannter Schauprozess wegen Spionage im Auftrag der Organisation Gehlen statt.
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In einem Maßnahmeplan listete die Stasi kurz vor der Ausbürgerung des kritischen Liedermachers Wolf Biermann noch einmal alle Eckpunkte auf, die zum Entzug der Staatsbürgerschaft führen sollten.
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Im September 1980 leitete die Stasi Ermittlungen gegen ihren eigenen Mitarbeiter Werner Teske ein. Sie endeten mit der Verurteilung zum Tode.
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In Teterow versammelten sich während des Volksaufstandes Demonstranten vor dem örtlichen Gefängnis. Die Rote Armee beendete den Aufruhr und die Stasi griff hart durch.
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Drei Elektromonteure wurden zu je vier Jahren Zuchthaus verurteilt, weil sie sich an Arbeitsniederlegungen auf der Großbaustelle des Flugplatzes in Groß Dölln während des Volksaufstandes beteiligt hatten.
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Ein Postangestellter, der sich mit den Aufständischen des 17. Juni 1953 auf einer Baustelle in Groß Dölln solidarisiert und gegen die Regierung geäußert hatte, wurde wegen "Boykotthetze" angeklagt und durch das Bezirksgericht Neubrandenburg zu drei Jahren Haft verurteilt.
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