Die Richtlinie 1/79 regelte die Zusammenarbeit von Führungsoffizieren mit Inoffiziellen Mitarbeitern. Sie berücksichtigte die Erfahrungen aus 30 Jahren "operativer Arbeit" und reagierte auf gesellschaftliche und ideologische Veränderungen im Zuge der Entspannungspolitik.
Dokument, 65 Seiten
Zum Nachfolger Erich Mielkes und neuen Chef des Amts für Nationale Sicherheit (AfNS) wurde am 18. November 1989 Wolfgang Schwanitz benannt. Angesichts der politischen Lage kam nun auch die Zusammenarbeit der Geheimpolizei mit inoffiziellen Mitarbeitern (IM) auf den Prüfstand.
Dokument, 7 Seiten
Bereits seit Dezember 1989 besetzten mutige Bürgerinnen und Bürger die Bezirks- und Kreisämter des Stasi-Nachfolgers Amt für Nationale Sicherheit (AfNS). Am 15. Januar 1990 erstürmten Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler die Stasi-Zentrale in Berlin-Lichtenberg und läuteten damit das endgültige Ende der DDR-Geheimpolizei ein. Als letzte Diensteinheit wurde daraufhin auch der "Nachrichtendienst" bzw. die ehemalige Hauptabteilung Aufklärung (HV A) in den Auflösungsprozess einbezogen.
Dokument, 15 Seiten
Baden-Württemberg gehörte zum "operativ" zu bearbeitenden Gebiet der Bezirksverwaltung Dresden. Um an möglichst detailreiche Informationen zu kommen, warb die Stasi Inoffizielle Mitarbeiter (IM) in Westdeutschland.
Dokument, 4 Seiten
Am 14. Dezember beschloss der Ministerrat der DDR, das Amt für Nationale Sicherheit (die Nachfolgeorganisation des Ministeriums für Staatssicherheit mit insgesamt 91.000 Mitarbeitern) aufzulösen. An seine Stelle sollte ein sehr viel kleinerer Verfassungsschutz (mit 10.000 Mitarbeitern) und ein Nachrichtendienst (mit 4.000 Mitarbeitern) treten.
Dokument, 7 Seiten
Im Fokus der HV A stand vor allem die Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin, das so genannte "Operationsgebiet". Die Richtline 2/79 legt fest, wie bei der Arbeit im Westen IM eingesetzt werden sollten.
Dokument, 50 Seiten