Der SED-Funktionär Paul Merker wurde 1955 vom Obersten Gericht der DDR zu einer achtjährigen Zuchthausstrafe verurteilt, weil er angeblich staatsfeindliche Verbindungen unterhalten habe. Die Verurteilung Merkers entbehrte selbst nach DDR-Maßstäben jeglicher Grundlage und hatte deshalb nicht lange Bestand. In der folgenden politischen Tauwetterphase hoben am 13. Juli 1956 dieselben Richter, die ihn im Auftrag der Partei verurteilt hatten, das Urteil im Auftrag der Partei wieder auf.
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Heinz Felfe, hochrangiger BND-Mitarbeiter, flog 1961 als KGB-Agent auf. Nach Verbüßung seiner Haftstrafe siedelte er nach Ost-Berlin über und drehte dort im Auftrag der Stasi einen Schulungsfilm für Mitarbeiter der Spionageabwehr.
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In seiner Rede zum 8. Jahrestag des Ministeriums für Staatssicherheit ging Minister Erich Mielke auch auf die Auslandsspionage und die Neuausrichtung der Arbeit der Stasi in Westdeutschland ein.
Audio, 1 Stunde, 25 Minuten, 51 Sekunden
Ein Elektroschweißer des Lokomotiv- und Waggonbaus (LOWA), der sich während des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 an der Demonstration in Görlitz als Redner beteiligt hatte, erhielt eine vierjährige Zuchthausstrafe.
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Auch in der sozialistischen Musterstadt "Stalinstadt" im Bezirk Frankfurt (Oder) kam es am 17. Juni 1953 zu Streiks und Demonstrationen. Nachdem Demonstranten die SED-Kreisleitung im nahegelegenen Fürstenberg erstürmt und demoliert hatten, verhafteten Volkspolizei und Staatssicherheit 95 Personen.
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Am 22. Juni 1953 nahm das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) im Bezirk Frankfurt (Oder) sechs Hauptverdächtige fest, die sich am Streik der Strausberger Bauarbeiter beteiligt hatten. Die politischen Forderungen der Arbeiter wurden unter dem Vorwurf der "Boykotthetze" strafrechtlich verfolgt.
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