Am 23. Juni 1953, nur wenige Tage nach den Ereignissen vom Volksaufstand des 17. Juni, erreichte die Kreisdienststelle für Staatssicherheit in Freiberg ein Drohbrief der "Widerstandsbewegung S Sachsen". Diese kündigte in dem Brief an, die Opfer des Volksaufstands zu rächen.
Dokument, 1 Seite
Ernst Jennrich geriet dort eher zufällig in die Menschenmenge am Gefängniskomplex und kam an einen Karabiner, mit dem er zwei Schüsse abfeuerte. Das Oberste Gericht der DDR forderte später die Todesstrafe für die ihm vorgeworfene Ermordung eines Wachmanns.
Dokument, 7 Seiten
Am 17. Juni 1953 geriet der 42-jährige Ernst Jennrich eher zufällig an einen Karabiner. Die zwei Schüsse, die er damit abgab, sollen einen Gefängniswärter tödlich getroffen haben. Ungeachtet der unklaren Beweislage wurde Jennrich zum Tode verurteilt.
Dokument, 1 Seite
Hauptschauplatz des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 in Magdeburg war der Stadtteil Sudenburg. Ernst Jennrich geriet dort eher zufällig in die Menschenmenge am Gefängniskomplex und kam an einen Karabiner, mit dem er zwei Schüsse abfeuerte. Trotz unsicherer Beweislage wurde Jennrich zum Tode verurteilt.
Dokument, 1 Seite
Ein Postangestellter, der sich mit den Aufständischen des 17. Juni 1953 auf einer Baustelle in Groß Dölln solidarisiert und gegen die Regierung geäußert hatte, wurde wegen "Boykotthetze" angeklagt und durch das Bezirksgericht Neubrandenburg zu drei Jahren Haft verurteilt.
Dokument, 4 Seiten
In dieser Dienstanweisung führte Minister Erich Mielke aus, wie das MfS die "politisch-ideologische Diversion" unter Jugendlichen bekämpfen soll. Westliche Lebensart und Musik sah er als verdeckten Angriff auf die sozialistische Gesellschaft.
Dokument, 28 Seiten