Am 23. Juni 1953, nur wenige Tage nach den Ereignissen vom Volksaufstand des 17. Juni, erreichte die Kreisdienststelle für Staatssicherheit in Freiberg ein Drohbrief der "Widerstandsbewegung S Sachsen". Diese kündigte in dem Brief an, die Opfer des Volksaufstands zu rächen.
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Ernst Jennrich geriet dort eher zufällig in die Menschenmenge am Gefängniskomplex und kam an einen Karabiner, mit dem er zwei Schüsse abfeuerte. Das Oberste Gericht der DDR forderte später die Todesstrafe für die ihm vorgeworfene Ermordung eines Wachmanns.
Dokument, 7 Seiten
Am 17. Juni 1953 geriet der 42-jährige Ernst Jennrich eher zufällig an einen Karabiner. Die zwei Schüsse, die er damit abgab, sollen einen Gefängniswärter tödlich getroffen haben. Ungeachtet der unklaren Beweislage wurde Jennrich zum Tode verurteilt.
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Hauptschauplatz des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 in Magdeburg war der Stadtteil Sudenburg. Ernst Jennrich geriet dort eher zufällig in die Menschenmenge am Gefängniskomplex und kam an einen Karabiner, mit dem er zwei Schüsse abfeuerte. Trotz unsicherer Beweislage wurde Jennrich zum Tode verurteilt.
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Ein Postangestellter, der sich mit den Aufständischen des 17. Juni 1953 auf einer Baustelle in Groß Dölln solidarisiert und gegen die Regierung geäußert hatte, wurde wegen "Boykotthetze" angeklagt und durch das Bezirksgericht Neubrandenburg zu drei Jahren Haft verurteilt.
Dokument, 4 Seiten
In dieser Dienstanweisung führte Minister Erich Mielke aus, wie das MfS die "politisch-ideologische Diversion" unter Jugendlichen bekämpfen soll. Westliche Lebensart und Musik sah er als verdeckten Angriff auf die sozialistische Gesellschaft.
Dokument, 28 Seiten
Auf einer Einwohnerversammlung in Hellingen am 17. Juni kam es zu Tumulten und Zwischenrufen. Vier Bürger wurden später wegen "Boykotthetze" zu Gefängnisstrafen verurteilt wurden.
Dokument, 7 Seiten
Unter den am 17. Juni 1953 in Halle befreiten Häftlingen befand sich auch die wegen Naziverbrechen verurteilte Erna Dorn. Die SED-Führung benutzte ihren Fall, um den Volksaufstand als "faschistischen Putschversuch" zu verunglimpfen. Dorn wurde trotz dürftiger Beweislage am 22. Juni 1953 vom Bezirksgericht Halle als eine der Haupträdelsführerinnen zum Tode verurteilt.
Dokument, 6 Seiten
In einer Dienstbesprechung Ende August 1989 fragte Mielke einen seiner Generäle, ob etwa "morgen der 17. Juni ausbricht".
Dokument, 79 Seiten
In einem Maßnahmeplan listete die Stasi kurz vor der Ausbürgerung des kritischen Liedermachers Wolf Biermann noch einmal alle Eckpunkte auf, die zum Entzug der Staatsbürgerschaft führen sollten.
Dokument, 5 Seiten
Die Fußball-Weltmeisterschaft 1974 war begleitet von Terrordrohungen. Die Stasi behielt die Lage genau im Auge – auch um schnell auf eine mögliche Bedrohung der DDR-Mannschaft reagieren zu können.
Dokument, 6 Seiten
Am Abend des 2. Juni 1967 erschoss der West-Berliner Polizist Karl-Heinz Kurras bei einer Demonstration den Studenten Benno Ohnesorg. Er war Teil der Studentenbewegung, die sich als "außerparlamentarische Opposition" verstand. Sie sah in Kurras einen Schergen der Bundesrepublik, die sie, auch durch die Tat nun belegt, als repressiven Staat wahrnahm. Was zu dem Zeitpunkt nicht bekannt war: Der West-Berliner Polizist Kurras arbeitete bereits seit 1955 gleichzeitig für die SED-Diktatur – als "Geheimer Mitarbeiter Otto Bohl" war er ein Spitzeninformant der Stasi.