In der Kreisstadt Niesky führte der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen auf den Straßen. Das Bezirksgericht Dresden verurteilte 16 Angeklagte wegen ihrer Beteiligung am Aufstand in Niesky und gegen den SED-Staat gerichteten "Boykotthetze".
Dokument, 31 Seiten
Der SED-Funktionär Paul Merker wurde 1955 vom Obersten Gericht der DDR zu einer achtjährigen Zuchthausstrafe verurteilt, weil er angeblich staatsfeindliche Verbindungen unterhalten habe. Die Verurteilung Merkers entbehrte selbst nach DDR-Maßstäben jeglicher Grundlage und hatte deshalb nicht lange Bestand. In der folgenden politischen Tauwetterphase hoben am 13. Juli 1956 dieselben Richter, die ihn im Auftrag der Partei verurteilt hatten, das Urteil im Auftrag der Partei wieder auf.
Dokument, 3 Seiten
Die Positionen des Neuen Forums fanden innerhalb der Bevölkerung allgemeine Zustimmung. Aus einer parteiinternen "Information" bezogen Stasi-Mitarbeiter unter anderem Argumente gegen die Oppositionsgruppe.
Dokument, 4 Seiten
Die Verhandlungen zum 1972 geschlossenen "Grundlagenvertrag" führten Egon Bahr für die Bundesrepublik und Michael Kohl für die DDR. Die Stasi war stets in Gespräche zwischen den beiden Delegationen involviert und verfasste zahlreiche Berichte zu den Vertragsverhandlungen.
Dokument, 6 Seiten
Seit Anfang 1988 bekämpfte die Staatssicherheit die Ost-Berliner Friedens- und Bürgerrechtsbewegung unter dem Decknamen "Störenfried". Im September 1989 griff die Geheimpolzei bei einer kleinen Demonstration auf dem Berliner Alexanderplatz durch.
Video, 17 Minuten, 47 Sekunden
Ein Elektroschweißer des Lokomotiv- und Waggonbaus (LOWA), der sich während des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 an der Demonstration in Görlitz als Redner beteiligt hatte, erhielt eine vierjährige Zuchthausstrafe.
Dokument, 3 Seiten