Nachdem Wahlbeobachter bei den Kommunalwahlen 1989 eindeutig Manipulationen nachweisen konnten, forderten sie die Regierung zu einer Stellungnahme auf. Die Staatssicherheit versuchte derartige Kritik zu unterdrücken.
Dokument, 5 Seiten
Um besser gegen unliebsame Meinungsäußerungen vorgehen zu können, stellte die Staatssicherheit Überlegungen an, welche Handlungsmöglichkeiten ihr das Volkspolizeigesetz boten.
Dokument, 12 Seiten
Mit dem Befehl 6/89 versuchte Erich Mielke die Beobachtung der Abläufe der Kommunalwahlen 1989 zu behindern. Doch dies gelang nicht und so konnten erstmals Wahlfälschungen in der DDR nachgewiesen werden.
Dokument, 9 Seiten
An den Kommunalwahlen im Mai 1989 nahmen zahlreiche Wahlbeobachter teil. Sie konnten erstmals nachweisen, dass die im Neuen Deutschland veröffentlichten und durch Egon Krenz verkündeten Ergebnisse gefälscht waren.
Dokument, 4 Seiten
Bei den DDR-Kommunalwahlen im Mai 1989 deckten Bürgerrechtsgruppen Wahlbetrug auf. Bereits im Vorfeld forderten sie freie, demokratische Wahlen und riefen dazu auf, mit "Nein" zu stimmen oder die Stimmabgabe zu verweigern. Das Ministerium für Staatssicherheit konnte die oppositionellen Aktivitäten trotz Kontrollen und Festnahmen nicht verhindern.
Dokument, 11 Seiten
Die Staatssicherheit sammelte und analysierte Stimmen aus der Bevölkerung zu den bevorstehenden Kommunalwahlen am 7. Mai 1989. Dabei dokumentierte sie auch kritische Äußerungen zum Wahlverfahren.
Dokument, 8 Seiten