Der 1. Militärstrafsenat des Obersten Gericht der DDR verurteilte Werner Teske am 11. Juni 1981 wegen "schwerster Verbrechen gegen die Sicherheitsinteressen" der DDR zum Tode. Für den Richter spielte es bei der Urteilsfindung keine Rolle, dass Teske die Fahnenflucht nicht begangen hatte.
Dokument, 12 Seiten
Welche Faktoren sind ausschlaggebend für eine Zusammenarbeit mit der Stasi? Eine Dissertation, verfasst an der Juristischen Hochschule des MfS, ging dieser Frage aufgrund von empirischen Daten nach.
Dokument, 341 Seiten
Die Stasi sammelte über ihr Netz an Inoffiziellen Mitarbeitern Informationen über Auffälligkeiten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt vieler Bundesbürger im Bezirk Suhl.
Dokument, 7 Seiten