Ernst Jennrich geriet dort eher zufällig in die Menschenmenge am Gefängniskomplex und kam an einen Karabiner, mit dem er zwei Schüsse abfeuerte. Das Oberste Gericht der DDR forderte später die Todesstrafe für die ihm vorgeworfene Ermordung eines Wachmanns.
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In der Gemeinde Trabitz im Bezirk Magdeburg kam es im Verlauf des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 zu dem Versuch, die örtliche landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft (LPG) wieder aufzulösen. Die Staatssicherheit leitete daraufhin ein Untersuchungsverfahren gegen die zwei "Rädelsführer" ein.
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Am 17. Juni 1953 in Magdeburg geriet Ernst Jennrich eher zufällig in die Menschenmenge am Gefängnis und kam an einen Karabiner, mit dem er zwei Schüsse abfeuerte. Dafür wurde er zum Tode verurteilt. Einer der Schöffen kritisierte das Urteil und wies auf Unstimmigkeiten in den Zeugenaussagen hin.
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Am 17. Juni 1953 geriet der 42-jährige Ernst Jennrich eher zufällig an einen Karabiner. Die zwei Schüsse, die er damit abgab, sollen einen Gefängniswärter tödlich getroffen haben. Ungeachtet der unklaren Beweislage wurde Jennrich zum Tode verurteilt.
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Hauptschauplatz des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 in Magdeburg war der Stadtteil Sudenburg. Ernst Jennrich geriet dort eher zufällig in die Menschenmenge am Gefängniskomplex und kam an einen Karabiner, mit dem er zwei Schüsse abfeuerte. Trotz unsicherer Beweislage wurde Jennrich zum Tode verurteilt.
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Am 17. Juni 1953 geriet der 42-jährige Ernst Jennrich eher zufällig an einen Karabiner. Die zwei Schüsse, die er damit abgab, sollen einen Gefängniswärter tödlich getroffen haben. Ungeachtet der unklaren Beweislage wurde Jennrich zum Tode verurteilt. DDR-Präsident Wilhelm Pieck lehnte ein Gnadengesuch ab.
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