Am 17. Juni 1953 geriet der 42-jährige Ernst Jennrich eher zufällig an einen Karabiner. Die zwei Schüsse, die er damit abgab, sollen einen Gefängniswärter tödlich getroffen haben. Ungeachtet der unklaren Beweislage wurde Jennrich zum Tode verurteilt.
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Das Oberste Gericht der DDR verurteilte Elli Barczatis und Karl Laurenz am 23. September 1955 wegen Spionage für die Organisation Gehlen zum Tode. Zwei Monate später wurden sie in Dresden hingerichtet. Das Vollstreckungsprotokoll vom 23. November 1955 schildert nüchtern die letzten Stunden von Barczatis.
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Die Stasi befragte den Beschuldigten Werner Teske nach seinen Fluchtabsichten und zum Verrat von Dienstgeheimnissen des MfS. Das Vernehmungsprotokoll verdeutlicht das Dilemma, in welchem sich Teske offenbar sah.
Dokument, 15 Seiten
Werner Teske wurde am 6. Mai 1981 wegen Spionage im besonders schweren Fall und vorbereiteter Fahnenflucht im schweren Fall angeklagt.
Dokument, 12 Seiten
Laut einer Kerblochkartei der Hauptabteilung IX verurteilte der Erste Militärstrafsenat des Obersten Gerichts der DDR Werner Teske zu einer lebenslangen Haftstrafe.
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Werner Teske wurde stundenlang zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen verhört. In der Nacht vom 11. auf den 12. September 1980 legte er ein Geständnis ab.
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Am 11. September 1980 ordnete der Generalstaatsanwalt der DDR die Durchsuchung der Wohnungen von Werner Teske an. Gegenstände, die als Beweismittel dienen können, sollten beschlagnahmt werden.
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Die Arbeitsgruppe Sicherheit (AG S) der HV A fasste Anfang September 1980 die bisherigen Untersuchungen im Fall Werner Teske in einem Sachstandsbericht zusammen.
Dokument, 4 Seiten
Die Stasi fertigte einen Bildbericht von der Wohnungsdurchsuchung bei Werner Teske an. Die Geheimpolizei suchte dort nach Unterlagen, die Teske versteckt hielt um sie in den Westen zu schaffen.
Dokument, 42 Seiten
Der 1. Militärstrafsenat des Obersten Gericht der DDR verurteilte Werner Teske am 11. Juni 1981 wegen "schwerster Verbrechen gegen die Sicherheitsinteressen" der DDR zum Tode. Für den Richter spielte es bei der Urteilsfindung keine Rolle, dass Teske die Fahnenflucht nicht begangen hatte.
Dokument, 12 Seiten
Urteil gegen zwei Jugendliche, die im Herbst 1965 mit Flugblättern zu einer Protestdemonstration in Leipzig gegen das zuvor erlassene "Beatverbot" aufgerufen hatten. Der Bezirk Leipzig hatte 44 von 49 Beatgruppen die Spielerlaubnis aberkannt.
Dokument, 10 Seiten
Die Chefsekretärin des Ministerpräsidenten der DDR, Elli Barczatis, geriet Anfang der 50er Jahre ins Visier der Staatssicherheit. Ihr Geliebter, Karl Laurenz, spionierte für die Organisation Gehlen. Er nutzte Barczatis als Quelle im Büro Grotewohls, ohne sie in seine geheimdienstliche Tätigkeit einzuweihen. Die Stasi überwachte das Paar über vier Jahre, bis sie Barczatis und Laurenz festnahm. Ein Geheimprozess vor dem Obersten Gericht der DDR endete mit dem Todesurteil für beide.