Am 26. Juni 1981 wurde das letzte Todesurteil in der DDR an Werner Teske vollstreckt. Er wurde für einen angeblich geplanten Übertritt in den Westen mit dem Tode bestraft und in Leipzig hingerichtet. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) statuierte am Hauptmann der Hauptverwaltung Aufklärung (HV A) ein Exempel: Verräter aus den eigenen Reihen musste "die härteste Strafe treffen".
Das Oberste Gericht der DDR verurteilte Elli Barczatis und Karl Laurenz am 23. September 1955 wegen Spionage für die Organisation Gehlen zum Tode. Zwei Monate später wurden sie in Dresden hingerichtet. Das Vollstreckungsprotokoll vom 23. November 1955 schildert nüchtern die letzten Stunden von Barczatis.
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Am 26. Juni 1981 wurde das Todesurteil an Werner Teske durch einen Genickschuss "ordnungsgemäß vollzogen". Wie aus dem Vollstreckungsprotokoll hervorgeht, wurde die Leiche des Hingerichteten noch am selben Tag eingeäschert.
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Die Chefsekretärin des Ministerpräsidenten der DDR, Elli Barczatis, geriet Anfang der 50er Jahre ins Visier der Staatssicherheit. Ihr Geliebter, Karl Laurenz, spionierte für die Organisation Gehlen. Er nutzte Barczatis als Quelle im Büro Grotewohls, ohne sie in seine geheimdienstliche Tätigkeit einzuweihen. Die Stasi überwachte das Paar über vier Jahre, bis sie Barczatis und Laurenz festnahm. Ein Geheimprozess vor dem Obersten Gericht der DDR endete mit dem Todesurteil für beide.
Das Oberste Gericht der DDR verurteilte Elli Barczatis und Karl Laurenz am 23. September 1955 wegen Spionage für die Organisation Gehlen zum Tode. Zwei Monate später wurden sie in Dresden hingerichtet. Das Vollstreckungsprotokoll vom 23. November 1955 schildert nüchtern die letzten Stunden von Laurenz.
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