Bei den DDR-Kommunalwahlen im Mai 1989 konnten Bürgerrechtsgruppen der SED-Führung erstmals Wahlfälschung nachweisen. Bereits im Vorfeld forderten sie freie, demokratische Wahlen und riefen dazu auf, mit "Nein" zu stimmen oder die Stimmabgabe zu verweigern. Die Staatssicherheit informierte das SED-Politbüro über diese Aktivitäten.
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