Ein Postangestellter, der sich mit den Aufständischen des 17. Juni 1953 auf einer Baustelle in Groß Dölln solidarisiert und gegen die Regierung geäußert hatte, wurde wegen "Boykotthetze" angeklagt und durch das Bezirksgericht Neubrandenburg zu drei Jahren Haft verurteilt.
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Nachdem der Ministerrat der DDR am 7. November 1989 zurückgetreten war, hatte dies auch für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) weitreichende Konsequenzen. Das aus den Stasi-Oberen bestehende Kollegium des MfS verfasste am 15. November eine Erklärung an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, in der auch von gefährdeten Arbeitsplätzen die Rede ist.
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