Am 17. Juni 1953 geriet Ernst Jennrich in Magdeburg eher zufällig in die Menschenmenge am Gefängniskomplex und kam an einen Karabiner, mit dem er zwei Schüsse abfeuerte. Trotz geringer Beweislast verurteilte ihn das Bezirksgericht wegen Mordes an einem Wachmann zum Tode.
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Weil sie während des Volksaufstandes Sprüche Hauswände und eine Tür angebracht hatten, wurden drei Personen durch ein Streife der Volkspolizei verhaftet.
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Hauptschauplatz des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 in Magdeburg war der Stadtteil Sudenburg. Hier befanden sich neben der Haftanstalt und dem Untersuchungsgefängnis der Staatssicherheit auch das Bezirksgericht und die Bezirksbehörde der Volkspolizei (BDVP).
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Ernst Jennrich geriet dort eher zufällig in die Menschenmenge am Gefängniskomplex und kam an einen Karabiner, mit dem er zwei Schüsse abfeuerte. Das Oberste Gericht der DDR forderte später die Todesstrafe für die ihm vorgeworfene Ermordung eines Wachmanns.
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Am 17. Juni 1953 in Magdeburg geriet Ernst Jennrich eher zufällig in die Menschenmenge am Gefängnis und kam an einen Karabiner, mit dem er zwei Schüsse abfeuerte. Dafür wurde er zum Tode verurteilt. Einer der Schöffen kritisierte das Urteil und wies auf Unstimmigkeiten in den Zeugenaussagen hin.
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Am 17. Juni 1953 geriet der 42-jährige Ernst Jennrich eher zufällig an einen Karabiner. Die zwei Schüsse, die er damit abgab, sollen einen Gefängniswärter tödlich getroffen haben. Ungeachtet der unklaren Beweislage wurde Jennrich zum Tode verurteilt.
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Hauptschauplatz des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 in Magdeburg war der Stadtteil Sudenburg. Ernst Jennrich geriet dort eher zufällig in die Menschenmenge am Gefängniskomplex und kam an einen Karabiner, mit dem er zwei Schüsse abfeuerte. Trotz unsicherer Beweislage wurde Jennrich zum Tode verurteilt.
Dokument, 1 Seite
Am 17. Juni 1953 geriet der 42-jährige Ernst Jennrich eher zufällig an einen Karabiner. Die zwei Schüsse, die er damit abgab, sollen einen Gefängniswärter tödlich getroffen haben. Ungeachtet der unklaren Beweislage wurde Jennrich zum Tode verurteilt. DDR-Präsident Wilhelm Pieck lehnte ein Gnadengesuch ab.
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Zwischen 1960 und 1972 entstand in der Nähe von Bad Neuenahr-Ahrweiler ein streng geheimes Bunkerbauprojekt der Bundesregierung. Im atomaren Ernstfall sollten 3.000 hohe Amtsträger der Bundesregierung und Mitarbeiter weiterer Verfassungsorgane aus dem nahe gelegenen Bonn in den 17,3 Kilometer langer Komplex untergebracht werden. Die Staatssicherheit war über den Fortgang der Bauarbeiten bestens informiert.
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Die Gedächtnisprotokolle von festgenommenen und misshandelten Demonstranten dokumentieren die Übergriffe staatlicher Organe am 7. und 8. Oktober 1989 in Ost-Berlin
Dokument, 81 Seiten
30 Jahre nach dem 17. Juni fasste Oberstleutnant Wolfgang Stave von der MfS-Bezirksverwaltung Magdeburg die Ereignisse in seiner Stadt in einer Analyse zusammen. Er dokumentierte darin unter anderem den Sturm auf die Bezirksbehörde der Volkspolizei.
Dokument, 51 Seiten
Bei den X. Weltfestspielen 1973 in Ost-Berlin sollte die Staatssicherheit für Sicherheit und Ruhe während des Festivals sorgen. Darüber hinaus überwachte die Geheimpolizei auch die Kontakte zwischen den DDR-Jugendlichen und den ausländischen Gästen.
Dokument, 2 Seiten